DSGVO & Co.: Koalition einigt sich auf Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

CDU/CSU und SPD wollen vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops vor existenzgefährdenden Abmahngebühren schützen.

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DSGVO & Co.: Koalition einigt sich auf Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

(Bild: dpa / Andrea Warnecke)

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Nach über einjährigen Verhandlungen hat sich die große Koalition auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem sie dem Abmahnunwesen entgegentreten will. Dabei geht es ihr vor allem um den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor den "Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs" wie hohe Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen.

Missbräuchliche Abmahnungen seien gerade für den Mittelstand, Online-Shops und Vereine nach wie vor ein großes Problem, erklärte Dirk Wiese, Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion. Abzocker durchsuchten mit speziellen Crawlern Webseiten automatisiert nach minimalen Fehlern etwa im Impressum und versendeten Abmahnungen per Serienbrief. Diese Masche werde sich künftig nicht mehr lohnen.

Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten könnten zwar noch abgemahnt werden, Mitbewerber hätten aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Sanktionen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, soll die Rechtskosten zurückbekommen, die auch der Abmahnende geltend gemacht hat.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien in Sorge vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen gewesen, betonte CDU/CSU-Fraktionsvize Thorsten Frei. Die damaligen Befürchtungen gelten inzwischen aber als übertrieben.

Die Bundesregierung hatte mit ihrem ursprünglichen Entwurf auch vorgeschlagen, die Anforderungen weiter zu erhöhen, "um urheberrechtliche Ansprüche geltend zu machen". Wirtschaftsverbände sollten demnach nur noch dann abmahnen dürfen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz überprüft wurden und auf einer Liste der Klagebefugten eingetragen sind. Die SPD-Fraktion unterstreicht zu diesem Aspekt nur, sie habe dafür gesorgt, "dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt".

Der Bundestag hatte 2013 bereits ein Gesetz gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen und damit den Streitwert bei ersten Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen im privaten Umfeld pauschal auf 1000 Euro gesenkt. Die Regierung sah aber vermehrt Anzeichen, dass trotzdem weiterhin Abmahnmissbrauch betrieben werde.

(anw)