EU-Gericht: Keine milliardenschwere Steuernachzahlung durch Apple

13 Milliarden sollte Apple eigentlich an Steuern in Irland nachzahlen. Das EU-Gericht in Luxemburg kippte nun die Forderung der EU-Kommission.

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EU-Gericht: Keine milliardenschwere Steuernahczahlung für Apple

(Bild: Eyesonmilan/Shutterstock.com)

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Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Steuernachforderung in Irland der EU-Kommission an Apple gekippt. Apple muss die bisher geforderten 13 Milliarden Euro nicht zahlen. Die Steuernachforderung von 2016 kann ignoriert werden. Das teilten die Richter am Mittwoch mit.

Im April 2016 hatte die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager Apple dazu aufgefordert, Steuer in Höhe von 13 Milliarden Euro nachzuzahlen, weil Apple von Irland unzulässige Steuererleichterungen erhalten habe. Apple aber auch Irland gingen dagegen vor. Apple argumentierte vor dem Gericht, dass die Einnahmen irischer Tochterunternehmen hauptsächlich in den USA versteuert werden müssten. Die weitere Steuerforderung wäre damit einer Doppelbesteuerung nachgekommen.

Die EU-Kommission hat nun noch zwei Monate Zeit, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Sie teilte am Mittwoch mit, man werde das Urteil analysieren und das weitere Vorgehen abwägen. Es wird allgemein angenommen, dass das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangen wird, da es von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Bei dem Streit geht es nicht nur um viel Geld. Für die Kommission wäre es ein massiver Rückschlag in ihren jahrelangen Streitigkeiten mit einzelnen Mitgliedsländern wie Luxemburg um Steuerkonditionen für Unternehmen, sollte da Urteil Bestand haben.

Für die in Europa oft gefeierte Kommissarin MargretheVestager war der aufsehenerregende Fall ein Höhepunkt ihrer bisherigen Laufbahn. Zudem sorgte der Fall für Zündstoff im Streit zwischen den USA und Europa über die Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Für Apple geht es letztlich auch um den Ruf: Der iPhone-Hersteller will nicht als Steuerflüchtling und "Trickser" dastehen.

Apple und Irland begrüßten das Urteil. "In diesem Fall ging es nicht darum, wie viele Steuern wir zahlen, sondern wo wir sie zu zahlen haben", betonte der iPhone-Konzern. Man sei stolz darauf, "der größte Steuerzahler der Welt zu sein, denn wir kennen die wichtige gesellschaftliche Rolle von Steuern". Irland sah sich in der Einschätzung bestätigt, dass es keine illegale Beihilfe gegeben habe.

Apple argumentierte vor dem EU-Gericht, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen – während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt", so die Anwälte. Irland habe deshalb zu Recht nur den Teil der bei den Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in dem Land zurückgingen.

US-Konzerne konnten nach früheren Regelungen der Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) Auslandsgewinne außerhalb des Heimatlandes lagern, ohne dass dafür Steuern anfielen, sie "schwebten" quasi zwischen den Kontinenten. Bei einem Transfer in die USA wurden 35 Prozent Steuern fällig. Viele Firmen behielten deshalb das Geld im Ausland. Mit der seit 2018 greifenden Steuerreform wurde eine Zahlung auf die Auslandsreserven mit deutlich niedrigeren Sätzen fällig – unabhängig davon, ob sie in die USA gebracht werden oder nicht. Apple zahlte an den US-Fiskus nahezu 38 Milliarden Dollar Steuern auf den im Ausland angesammelten Geldberg von 252 Milliarden Dollar. Davon entfielen nach Angaben des Unternehmens 21 Milliarden Dollar Steuern allein auf die Gewinne, um die es der EU-Kommission geht. (mit Material der dpa) / (olb)