Schottergärten verboten

Nach drei Monaten ohne Mähen. Bild: T. Rieg

Gärten sollen keine Wüsten sein, das schreiben die Bundesländer schon lange vor. Baden-Württemberg verlangt künftig konkret Insektenfreundlichkeit

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"Baden-Württemberg verbietet Schottergärten", so haben es zahlreiche Medien seit einigen Tagen vermeldet (z.B. n-tv). Ein solcher Eingriff ins Privateigentum löst 'naturgemäß' "Empörung auf der anderen Seite" aus.

Fakt ist zunächst: Das private Grundstück rein aus Gründen des eigenen Schönheitsempfindens bzw. dem Wunsch nach Pflegeleichtigkeit von Flora freizuhalten, ist schon bisher in den Bundesländern nach der jeweiligen Landesbauordnung verboten. In Baden-Württemberg steht dort seit über 20 Jahren in § 9:

Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.

Übersetzt heißt das: Wo rund ums Haus kein Weg oder Parkplatz gepflastert werden muss, da soll Botanik sein. Nun hat die grün-schwarze Landesregierung als Folge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Regelung verdeutlichen und für Vollzug bei den Behörden sorgen soll.

Dass "Schottergärten" biologisch betrachtet "Gärten des Grauens" sind, ist unstrittig. Zwar wäre die Formel "Wo nichts wächst, dort lebt nichts" eine unzutreffende Vereinfachung, allerdings lernt auch schon seit Jahrzehnten jedes Kind in der Schule, wo die Lebensvielfalt am größten ist: in den tropischen Regenwäldern, dort, wo die Bäume in den Himmel wachsen und mit ihnen allerhand anders Gestrüpp und Getier. Da die Demokratie jedoch nicht dazu ersonnen wurde, irgendwie definierte "beste Entscheidungen" zu generieren, sondern die größtmögliche Zufriedenheit aller Mitglieder der Gesellschaft zu ermöglichen (ausführlich hier), steht die Frage im Raum, ob eine (wie auch immer zustandegekommene) Parlamentsmehrheit solche Vorschriften für die Gestaltung privaten Bodenbesitzes machen darf.

Wenn man der Ansicht ist, ein jeder Grundstücksbesitzer dürfe mit seinem Grundeigentum zunächst einmal tun, was ihm beliebt, und man mithin als Naturgesetz auffasst, was vielleicht nur eine dogmatische Festlegung ist, dürfte trotzdem klar sein, dass bei widerstreitenden Interessen ein Ausgleich gefunden werden muss. So wird es jedenfalls mit allen Grundrechten gehalten, von denen das Recht am Eigentum nur eines ist (Art. 14 Abs. 1 GG).

Ist es also demokratisch legitim, gesetzlich vorzuschreiben, dass Grundstücksbesitzer Gärten statt Wüsten um ihre Bauten herum anzulegen haben? (Dabei lassen wir einmal außer Acht, was es schon alles an Vorschriften für die Gestaltung des Eigentums gibt, die ja bis zur Dachziegelfarbe reichen.)

Eine unbeschränkte Verfügungsgewalt über Bodeneigentum kann es nicht geben, weil damit relativ wenige Besitzer Entscheidungen treffen könnten, mit denen alle zu leben haben - oder eben nicht mehr zu leben hätten, wenn wir etwa den Wald nehmen, der auch stets irgendwem gehört und dessen Sein oder Nichtsein die Menschheit wohl nicht dessen Besitzern allein überlassen kann. Haus- und Firmengrundstücke mögen dagegen belanglos klein erscheinen, doch in der Summe haben sie eben eine elementare ökologische Bedeutung. Da jede Einzelentscheidung über diese Grundstücke letztlich also auch die Lebensinteressen und damit die Grundrechte anderer beeinflusst, ist eine gemeinsame Verständigung über die Nutzung nicht nur zulässig, sondern demokratisch zwingend geboten.

"Schottergärten" sind zwar eine besonders augenfällige Despektierlichkeit des Allgemeinwohls, für die Biodiversität weit relevanter ist aber, was auch in Zeiten von Klimawandel und Artensterben noch als "gepflegter Garten" gilt: kurzgeschorener Rasen und ein paar exakt beschnittene Ziergehölze. Wo um diese Jahreszeit keine Heuschrecken zu hören sind, haben wir meist grüne Wüsten. Deshalb soll im novellierten Naturschutzgesetz Baden-Württembergs vor dem Verbot von "Schotterungen" auch stehen, "dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden".

Obwohl diese Neuerung auf breiter Bürgerbeteiligung fußt, dürfte das eine weit größere Herausforderung werden, als Steinwüsten in Neubaugebieten zu begrünen. Denn schließlich ist es die staatliche Verwaltung selbst, die sehr viel Personal, Geld und Lautstärke einsetzt, Naturwuchs und Wildnis zu unterbinden.

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