EuGH: Britische Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C rechtens

Jedes EU-Mitglied hat Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, entschied der Europäische Gerichtshof.

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EuGH: Britische Beihilfen für Atomkraftwerk Hinkley Point C rechtens

Geplantes Reaktorgebäude Hinkley Point C im Computer-Rendering.

(Bild: EDF Energy)

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Von
  • dpa

Großbritannien darf den Bau des Atomkraftwerks Hinkley Point C mit staatlichen Beihilfen fördern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und eine Klage Österreichs als unbegründet zurückgewiesen. Anders als von der Regierung in Wien argumentiert, müsse mit staatlichen Beihilfen nicht ein Ziel von gemeinsamem Interesse wie etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien verfolgt werden, entschieden die Richter in Luxemburg, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. (Rechtssache C-594/18P)

Hinkley Point C in der südwestenglischen Grafschaft Somerset ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Werk soll 2023 ans Netz gehen und 60 Jahre laufen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft.

Die EU-Kommission hatte die Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Dabei geht es unter anderem um eine garantierte Ausgleichszahlung für den AKW-Betreiber, falls das Kraftwerk aus politischen Gründen vorzeitig abgeschaltet wird. Großbritannien hatte den Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Der EuGH betonte nun, dass jedes EU-Mitglied das Recht habe, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen. "Eine Entscheidung für die Atomenergie wird in der Vorschrift nicht ausgeschlossen." Mit dieser Begründung hatte 2018 schon das EU-Gericht in der Vorinstanz die österreichische Klage von 2015 abgewiesen. Großbritannien war zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der Gemeinschaft.

(anw)