Vorratsdatenspeicherung: CDU/CSU-Minister dafür, Bundesrat eher dagegen

Die Justizminister von CDU und CSU machen Druck für einen neuen Anlauf zum Protokollieren von Nutzerspuren. Ein Bundesratsausschuss hält davon vorerst nichts.

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Vorratsdatenspeicherung: CDU/CSU-Minister dafür, Bundesrat eher dagegen
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Die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung muss so schnell wie möglich "wiederbelebt" werden. Dies fordern die Justizminister von CDU und CSU in einem gemeinsamen Appell an die Bundespolitik nach ihrem rechtspolitischen Austausch in Prien am Chiemsee, der am Freitag zu Ende ging. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich betonte als Gastgeber: "Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können."

Der CSU-Politiker rief Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu auf, das Thema während der laufenden EU-Ratspräsidentschaft "auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen und auf die EU-Kommission Druck zu machen. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub."

Eisenreichs Kollege aus Baden-Württemberg, Guido Wolf, beklagte: "Derzeit ist es leider so, dass deutsche Ermittler Hinweisen aus den USA und Kanada auf Straftaten in Deutschland im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung nicht nachgehen können". Die begehrten Verbindungs- und Standortinformationen seien "oftmals der einzige Ermittlungsansatz".

Neben Eisenreich und Wolf unterstützen auch die Leiter der Justizressorts in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein das Anliegen. Die Justizministerkonferenz hatte sich schon im November 2019 für einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, Mitte Juni auch die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2014 und 2016 entscheiden, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit den Grundrechten der Gemeinschaft sei. Hierzulande ist daher derzeit das bestehende einschlägige Gesetz aufgrund von Urteilen von Verwaltungsgerichten ausgesetzt und wird vom Bundesverfassungsgericht und auch vom EuGH erneut überprüft.

Im Bundesrat droht derweil eine von Mecklenburg-Vorpommern gestartete Initiative zu scheitern, wonach die Bundesregierung im "Kampf gegen Kinderpornografie" und Rechtsextremismus einen neuen Gesetzentwurf für eine "Mindestspeicherpflicht" trotz der ausstehenden höchstgerichtlichen Rechtsklärungen schon einmal quasi auf Vorrat vorbereiten soll. Der Ausschuss für Frauen und Jugend beschloss am Mittwoch auf Antrag Baden-Württembergs mit der großen Mehrheit von zehn zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen, die Beratung der Vorlage bis auf Weiteres zu vertagen. Sie gilt damit vorerst als erledigt.

Die ausstehenden "richtungsweisenden Gerichtsurteile zur Vorratsdatenspeicherung" sollten zunächst abgewartet werden, heißt es in der heise online vorliegenden, als "nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Protokollnotiz von Baden-Württemberg, Bremen und Rheinland-Pfalz. Erst dann sei abschätzbar, ob ein ständiges Aufzeichnen der Nutzerspuren "der gesamten Bevölkerung zum Zwecke der Verfolgung einzelner Straftaten überhaupt zulässig ist". Vorweg ins Blaue hinein Gesetze zu entwerfen, erscheine nicht sinnvoll.

Mecklenburg-Vorpommern habe zudem in seinem Antrag mit Zahlen zu Verdachtshinweisen des Bundeskriminalamts operiert, die "nicht nachvollzogen werden" könnten, kritisieren die drei Länder. Die Aufklärungsquote bei der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs habe laut der Polizeilichen Kriminalstatistik bis 2019 auf 93,4 Prozent gesteigert werden können. Dies zeige, dass auch ohne das umkämpfte Instrument "Erfolge bei der Verfolgung von Kinderpornografie erzielt" würden. Der Fokus darauf lenke gar von "zielführenderen Möglichkeiten ab, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen".

(se)