Neuer Medienstaatsvertrag auf der Zielgeraden

Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wollen die Bundesländer erreichen, dass Online-Inhalte diskriminierungsfrei zugänglich sind. Nur noch eine Unterschrift fehlt.

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(Bild: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)

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Von
  • Anna Ringle
  • dpa
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Der neue Medienstaatsvertrag mit Regeln für Online-Plattformen steht vor der letzten Hürde und kann voraussichtlich in Kürze in Kraft treten. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern haben alle anderen 15 Landtage bereits zugestimmt, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auf dpa-Anfrage mitteilte. In der nächsten Woche (28. Oktober) steht der Staatsvertrag dann im Schweriner Landtag zur Ratifizierung auf der Tagesordnung. Eine Zustimmung gilt als sicher. Aus der Digitalbranche gibt es Kritik.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur zum Staatsvertrag: "Wenn alle 16 Ratifizierungen vorliegen, kann er unmittelbar in Kraft treten." Medienpolitik ist Aufgabe der Länder, Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkangelegenheiten. Raab sagte auch: "Bereits die breiten öffentlichen Debatten zum Medienstaatsvertrag haben Veränderungen bewirkt: Wir merken, dass die Medienunternehmen nicht auf den Tag X warten. Sie haben schon jetzt im Verlauf der parlamentarischen Beratung Dinge umgestellt."

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Zum Regelwerk gehört zum Beispiel: Medieninhalte im Netz sollen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen – Plattformen dürfen also bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken. Sie dürfen auch technisch nicht ohne eine Einwilligung verändert werden. Und Werbung darf nicht ohne Einwilligung der Nutzer die Medieninhalte überlagern. Die Länderchefs hatten den Staatsvertrag bereits im April unterzeichnet, nun folgten nach und nach noch die Abstimmungen in den Landtagen. Es braucht Einstimmigkeit, damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann.

Raab betonte: "Viele der Änderungen werden für die Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar spür- und sichtbar, zum Beispiel die Vorgaben zur leichten Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen."

Der Digitalverband Bitkom sieht Unklarheiten für die Branche. Susanne Dehmel als Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung betonte: "Die Unternehmen bereiten sich auf das Inkrafttreten des Staatsvertrages vor – so gut es derzeit möglich ist. Nach wie vor ist schlicht unklar, auf welche Dienste die neuen Vorgaben anzuwenden sind." Plattformanbieter könnten nur schwer einschätzen, ob sie überhaupt unter die Regelungen des Medienstaatsvertrags fallen und falls ja, mit welchem Teil ihres Dienstes.

Über den Staatsvertrag sagte Dehmel auch: "Für die betroffenen Unternehmen erzeugt er vor allem große Rechtsunsicherheit." Ein Facebook-Sprecher teilte mit: "Viele der festgelegten Vorgaben erfüllen wir bereits. Mit den Satzungen zum Staatsvertrag, die momentan erarbeitet werden, erwarten wir weitere Konkretisierungen, die wir prüfen werden."

Die unabhängigen Landesmedienanstalten, die in Deutschland den privaten Rundfunk und auch Medieninhalte im Internet beaufsichtigen, hatten bereits im März erläutert, dass sich mit dem Medienstaatsvertrag ihr Aufgabenspektrum erweitern werde. Satzungen sollen die Bestimmungen des Vertrags konkretisieren. Diese sind derzeit in Vorbereitung.

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten im Vorfeld begrüßt, dass die Bundesländer erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch Plattformen und Aggregatoren schützen wollen. Zugleich hatten der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) die Sorge geäußert, dass es eine Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Internetdienste geben könnte.

(bme)