Kartellamt leitet Wettbewerbsverfahren gegen Amazon und Apple ein

Amazon bietet Markenherstellern die Möglichkeit, andere Händler vom Verkauf der Markenware auszuschließen. Diese Praxis überprüft nun das Kartellamt.

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(Bild: Ioan Panaite/Shutterstock.com)

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Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Onlinehändler Amazon und den iPhone-Hersteller Apple eingeleitet. Es gehe um die Frage, ob Amazon unverhältnismäßig Händler vom Geschäft mit Markenware ausgeschlossen haben könnte. "Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zulasten von Dritthändlern kooperiert", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt und bestätigte damit einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Hintergrund dessen ist laut FAZ-Bericht, dass Amazon Markenherstellern die Möglichkeit anbietet, Händler auf der Marketplace-Plattform beim Verkauf der Markenwaren außen vorzulassen. Die Ausschlüsse können nur einzelne Händler betreffen, aber auch sehr weitreichend sein: "Bei manchen Marken werden pauschal alle Händler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen", führte Mundt gegenüber der Zeitung aus.

Mundt erklärte, dass der Handel mit Geräten von Apple das prominenteste Beispiel sei. Amazon führt seit Ende 2018 eine offizielle Verkaufslizenz und seit 2019 dürfen auch nur noch entsprechend autorisierte Händler Apple-Geräte über Amazon offerieren, zum Beispiel Cyberport oder Gravis. Kleineren Anbietern ging dadurch etwa das Geschäft mit Gebrauchtgeräten verloren.

Mund zufolge hätten solche Vereinbarungen als Schutz vor Markenpiraterie durchaus ihre Berechtigung, sie dürften aber nicht zu "einer Ausschaltung des Wettbewerbs" führen. Es sei zu klären, ob Amazon und die Hersteller nicht zunächst andere Schutzvorkehrungen treffen sollten.

Ein Amazon-Sprecher erklärte auf Anfrage, dass man in dem Verfahren vollumfänglich mit den deutschen Behörden kooperiere. Es gehe dem Unternehmen darum, "vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren", indem man den Store vor unrechtmäßigen Waren schütze. "Wir verändern die Verkaufsberechtigungen niemals ohne guten Grund."

Ein Apple-Sprecher betonte, die Sicherheit der Kunden stehe für Apple an erster Stelle. "Unsere Teams arbeiten ständig mit Strafverfolgungsbehörden, Händlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt, um gefälschte Produkte vom Markt zu nehmen." Mit Amazon kooperiere man, um die Kunden "vor gefälschten Produkten zu schützen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie ein echtes Apple-Produkt in ihrem Paket erhalten".

Amazon hat noch eine weitere laufende Prüfung des Kartellamtes am Hals, bei der es sich aber nicht um ein offizielles Verfahren, sondern zunächst nur um ein Auskunftsersuchen handelt: Gegenstand ist, ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst habe. Das Bundeskartellamt habe Beschwerden dazu bekommen, dass Amazon wegen angeblich überhöhter Preise Händler sperrte. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein", sagte Kartellamts-Chef Mundt dazu im August.

Amazon hatte dazu ausgeführt, dass die eigenen Systeme so konzipiert seien, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergriffen. Während des ersten Lockdowns in der Coronapandemie hatten unter anderem Verbraucherschützer vor Händlern gewarnt, die die Corona-Krise und damit verbundene Knappheit mancher Güter ausnutzen wollten. (Mit Material von dpa) / (axk)