Mehr Sicherheit auf eBay Kleinanzeigen

Das Verkaufsportal verspricht, Käufer und Verkäufer mit der Funktion “Sicher bezahlen“ zukünftig besser vor finanziellen Risiken beim Versand schützen.

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Ebay Deutschland

(Bild: Shutterstock/Anton Gvozdikov)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Markus Montz

Das Onlineportal eBay Kleinanzeigen, auf dem vor allem privater Handel mit Gebrauchtwaren stattfindet, bietet ab sofort und optional eine neue Bezahlfunktion namens "Sicher bezahlen". Damit sollen die Nutzer – Käufer wie Verkäufer – künftig besser gegen Betrug beim Versand schützen.

Falls Käufer einen Artikel nicht erhalten oder er erheblich von der Beschreibung abweicht, sollen sie ihr Geld zurückerhalten, erklärt eBay Kleinanzeigen in einer Pressemitteilung. Für die Nutzung der Funktion zahlen sie ein Entgelt, das prozentual am gezahlten Kaufpreis bemessen wird. Verkäufer will eBay Kleinanzeigen vor allem gegen ungerechtfertigte Beschwerden schützen. Sie kostet "Sicher bezahlen" keinen Aufschlag. In der Anfangsphase wird der Service allerdings nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Für "Sicher bezahlen" ist eBay Kleinanzeigen eine Partnerschaft mit dem niederländischen Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) eingegangen. Neuland betreten beide Seiten damit nicht: Laut Pressemitteilung kooperiert das niederländische Pendant zu eBay Kleinanzeigen, Marktplaats, bereits seit 2017 mit OPP.

Verfügbar ist "Sicher bezahlen" demnach zunächst für die Kategorien Spielzeug, Handy und Telefon sowie PCs und Notebooks und bis zu einem Angebotspreis von 1000 Euro. Die Zahl der Kategorien soll laut eBay Kleinanzeigen sukzessive steigen. Immaterielle Güter und Dienstleistungen sind und bleiben ausgeschlossen.

Käufer haben bei "Sicher bezahlen" die Wahl zwischen einer Banküberweisung, der "Sofortüberweisung" des Dienstes Klarna und der Zahlung per Kreditkarte. Der Betrag wird anschließend bis zu 14 Tage lang treuhänderisch verwahrt und an den Verkäufer ausgezahlt, sobald der Käufer den Empfang des Artikels im vereinbarten Zustand bestätigt. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer und ist keine bilaterale Einigung möglich, können sie ein Schlichtungsverfahren über eBay Kleinanzeigen einleiten.

Wichtig: Der Verkäuferschutz gilt nur, wenn der Verkäufer den Versand versichert hat, also einen Nachweis vorlegen kann – bei vergleichbaren Services gilt als Nachweis beispielsweise eine elektronische Sendungsverfolgung mit Versanddatum sowie Absender- und Empfängeradresse. Holt der Käufer den Artikel persönlich ab oder lässt ihn abholen, entfallen Käufer- und Verkäuferschutz. Die genauen Bedingungen für Käufer und Verkäufer erklärt eBay Kleinanzeigen auf seiner Homepage.

Unabhängig von der neuen Bezahlfunktion bleiben andere Bezahlmethoden weiterhin möglich, etwa das häufig genutzte PayPal. Für solche Geschäfte können beide Parteien den Käufer- oder Verkäuferschutz von eBay Kleinanzeigen jedoch nicht in Anspruch nehmen, sondern müssen (falls vorhanden) das Programm des jeweiligen Dienstes nutzen. Für Nutzer der Mutterplattform eBay (also ebay.de) gelten weiterhin eigene Regeln für den Käufer- und Verkäuferschutz. (mon)