Verfassungsklage gegen Hamburger Staatstrojaner

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt in Karlsruhe gegen "scharfe Überwachungsinstrumente", die Verfassungsschutz und Polizei an die Hand gegeben wurden.

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(Bild: Alexander Kirch / Shutterstock.com)

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Bürgerrechtler haben Verfassungsbeschwerde gegen neue Überwachungsbefugnisse von Hamburger Polizei und Verfassungsschutz eingelegt. Mit Blick auf die Bundesebene sollten Grundsatzfragen zum Einsatz von Geheimdienst-Trojanern frühzeitig durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Montag mit. Die Beschwerde sollte am Montag eingereicht werden. Ein Gerichtssprecher konnte den Eingang bisher noch nicht bestätigen.

Die Kläger kritisieren, dass das Hamburger Amt für Verfassungsschutz seit einer Gesetzesänderung im April ohne Gerichtsbeschluss Trojaner auf den Geräten bestimmter Personen installieren und diese überwachen könne. Das verletze das vom Bundesverfassungsgericht ausgeformte IT-Grundrecht und das Telekommunikationsgeheimnis. Die GFF möchte angesichts der Bestrebungen, vergleichbare Instrumente auch auf Bundesebene zu schaffen, eine schnelle verfassungsrechtliche Klärung herbeiführen.

"Angesichts der umstrittenen Überwachungspraxis von Geheimdiensten und wiederkehrender Polizei-Skandale sind neue Befugnisse für diese Behörden höchst bedenklich. Wie diese Befugnisse in Hamburg geregelt sind, ist darüber hinaus verfassungswidrig", meint der Jurist Bijan Moini, der die Verfassungsbeschwerde für die GFF koordiniert. Die GFF klagt in Karlsruhe auch schon gegen Polizei- oder Verfassungsschutzgesetze aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg.

Trojaner in Händen von Geheimdiensten seien verfassungswidrig, wenn ihr Einsatz nicht hinreichend begrenzt werde und der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutze, statt sie den Betreibern zu melden, hieß es weiter. Der Verfassungsschutz-Trojaner gefährde zudem die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder Journalisten. Damit seien auch verschlüsselte Nachrichten nicht mehr sicher. Unter den Klägern sind daher auch Journalisten und Journalistinnen, die für die taz und den NDR arbeiten.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich außerdem gegen automatisierte Personenprofile, die die Polizei nun zur Vorbeugung von Verbrechen aus verschiedenen Quellen wie etwa soziale Netzwerke erstellen dürfe, hieß es weiter. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass damit eine vorbeugende Verbrechensbekämpfung ("Predictive Policing") eingeführt werde, welche die vom Bundesverfassungsgericht bei der Rasterfahndung gesetzten Grenzen ignoriere.

(vbr)