AKW Fessenheim muss nachgerüstet werden

Das Abklingbecken des abgeschalteten elsässischen Atomkraftwerk muss besser vor Erdbeben geschützt werden, befand die französische Atomaufsicht.

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Das Atomkraftwerk Fessenheim muss nachgerüstet und so besser vor Beschädigungen von außen geschützt werden. Das betrifft in dem AKW am Oberrhein die Abklingbecken für die Brennstäbe, die insbesondere gegen Erdbeben gewappnet sein sollen. Das heißt, der Betreiber des Atomkraftwerks EDF muss dafür sorgen, dass aus den Becken kein Wasser entweichen kann.

Der zweite Druckwasserreaktor des elsässischen AKW wurde dieses Jahr abgeschaltet, damit ist die gesamte Anlage vom Netz. Die noch vorhandenen Brennstäbe dürfen bis Ende 2023 dort verbleiben, geht aus einer Anordnung der Aufsichtsbehörde ASN hervor.

Kritikern galt das Kraftwerk schon seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko; ursprünglich sollte der von den Grünen so titulierte Schrottreaktor 2016 abgeschaltet werden, daraus wurde aber nichts. Atomkraftgegner vor allem in Deutschland und der Schweiz hatten sich lange ohne Erfolg für ein Abschalten der beiden Reaktoren eingesetzt. Für die Vorbereitungen der Demontage fünf Jahre veranschlagt, der Abbau selbst dauert dann nochmals 15 Jahre.

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Eine Erdbebengefahr scheint am Oberrhein nicht aus der Luft gegriffen. Erst im vergangenen Monat registrierte die Universität in Straßburg ein Beben der Magnitude 2.7.

(anw)