Haben Facebook und Twitter unfreiwillig Nord Stream 2 gerettet?

Symbolbild: Pixabay

Donald Trump will den neuen Verteidigungshaushalt mit den PEESCA-Sanktionsverschärfungen erst dann unterschreiben, wenn den Social-Media-Konzernen das Sektion-230-Privileg entzogen wird

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Das russische Verlegeschiff Akademik Cherskiy, das Ende letzter Woche den Sassnitzer Hafen Mukran verließ, ist - anders als die ersten Kursdaten angaben - doch nicht in den russischen Teil des ehemaligen Ostpreußens gefahren, sondern kreuzt Vesselfinder zufolge jetzt östlich der dänischen Bornholm, an der die Nord-Stream-2-Pipeline vorbeiführen soll. In ihrer Nähe befinden sich die russischen Versorgungsschiffe Umka und Finval, die ebenfalls ihren Kurs änderten. Hinzu kommt ein drittes russisches Versorgungsschiff, die Katun.

Erneut an den jährlichen Verteidigungshaushalt angehängt

Die Täuschungsmanöver über das Fahrziel legen nahe, dass die Gaspipeline ab Samstag vielleicht doch etwas weiter gebaut werden könnte, als nur die von der Betreiber-AG offiziell eingestandenen 2,6 Kilometer (vgl. Nord Stream 2: Ab Samstag wird weitergebaut - aber nur 2,6 Kilometer). Anlass der Täuschungen dürften die Pläne für neue amerikanische Sanktionen sein, die der US-Kongress mit dem "Protecting Europe’s Energy Security Clarification Act", dem PEESCA", verabschieden will.

Was dieses Gesetz "klarstellen" soll, ist der Protecting Europe’s Energy Security Act (PEESA) vom Dezember 2019. Unmittelbar nachdem US-Präsident Donald Trump diesen PEESA am 20. Dezember 2019 unterschrieben hatte stellte die schweizerische Rohrverlegefirma Allseas die Arbeiten an Nord Stream 2 aus Angst vor Sanktionen ein. Den PEESA hatte der US-Kongress damals an den jährlichen Verteidigungshaushalt angehängt, den National Defense Authorization Act (NDAA). Das soll auch dieses Jahr mit dem PEESCA geschehen - aber es ist unklar, ob ihn Donald Trump so schnell unterschreiben wird.

Trump: Section-230-Privileg ist "ernste Bedrohung der Sicherheit unserer Nation und unserer Wahlen"

Der nun wahrscheinlich scheidende US-Präsident hat nämlich angekündigt, diesen Verteidigungshaushalt erst dann auszufertigen, wenn ihm ein weiteres Gesetz angehängt wird: Eines, das Social-Media-Konzernen das Privileg entzieht, nicht für Inhalte ihrer Nutzer zu haften.

Dieses in den 1990er Jahren in Sektion 230 des Communications Decency Acts verankerte Privileg ist Trumps Worten nach "Corporate Welfare" - eine staatliche Wohlfahrtsleistung für die Big-Tech-Konzerne, und eine "ernste Bedrohung der Sicherheit unserer Nation und unserer Wahlen". Damit spielt er unter anderem darauf an, dass Twitter und Facebook die Verbreitung von Berichten über Auslandsgeschäfte der Biden-Familie zu verhindern versuchten (vgl. Hunter und Twitter - zwei Elefanten im Raum).

Keine reinen Mittler mehr

Seine Kritik am Haftungsprivileg ist aber älter und geht über die Rolle der Konzerne kurz vor der Wahl im November hinaus: Bereits im Mai hatte Trump eine "Klarstellung" der Sektion 230 des CDA gefordert und das damit begründet, dass diese Unternehmen bislang eine "unkontrollierte Macht, praktisch jede Form von Kommunikation zwischen Privatleuten oder mit der Öffentlichkeit zu zensieren, einzuschränken, zu redigieren, zu formen, zu verstecken und zu ändern" hätten. Das nutzen sie Trumps Ansicht nach auch aus und greifen so stark in seine und andere Nutzeräußerungen ein, dass sie keine reinen Mittler mehr sind.

Sektion 230 des CDA war seinen Worten nach "nicht dazu gedacht, eine Handvoll Unternehmen zu Titanen wachsen zu lassen, die vitale Wege für unseren nationalen Diskurs unter dem Mantel der Förderung offener Diskussionsforen kontrollieren, um dann diesen Ungetümen unbeschränkte Immunität zu gewähren, wenn sie ihre Macht zur Zensur von Inhalten und der Unterdrückung ihnen unliebsamer Ansichten einsetzen". Deshalb bräuchten die Herren über die öffentlichen Plätze der Gegenwart mehr Regulierung (vgl. "Titanen unserer Wirtschaft" vor Regulierung?).

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