Kein Prozess gegen Ex-VW-Chef Winterkorn wegen Marktmanipulation

Das Verfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation im Abgasbetrug ist eingestellt. Der Abgasbetrugsprozess soll Ende Februar beginnen.

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Der im Vergleich zur Abgasmanipulation geringe Vorwurf der Marktbeeinflussung fällt für Winterkorn unter den Tisch.

(Bild: h/A Archiv)

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Von
  • dpa

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal findet der entsprechende Prozess gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn nicht statt. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am heutigen Freitag mit.

An dem ab Ende Februar geplanten Betrugsprozess wegen manipulierter Diesel-Abgaswerte halte man jedoch fest. Laut Planung soll die Hauptverhandlung am 25. Februar 2021 beginnen und dürfte bis Frühjahr 2023 dauern.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die mögliche Strafe, die auf Winterkorn schon in dem Betrugsverfahren zukommen könnte, deutlich höher sein dürfte als beim Vorwurf einer zu späten Information der Finanzwelt über die Folgen der gefälschten Emissionsdaten der Fahrzeuge. Eine Einstellung komme "in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". Die Wirtschaftsstrafkammer nehme dies an – im sogenannten Nox-Verfahren könne die Teilstrafe erheblich schwerer ins Gewicht fallen.

Winterkorn war – ebenso wie der heutige VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der aktuelle Vorstandschef Herbert Diess – im September 2019 von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Marktmanipulation angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, Anleger zu spät über die finanziellen Risiken der Abgasaffäre ins Bild gesetzt zu haben. Nachdem die Manipulationen an Millionen Dieselmotoren im September 2015 öffentlich bekannt geworden waren, stürzte der VW-Aktienkurs zeitweise ab – Investoren sehen sich getäuscht und fordern in einem Zivilprozess Milliarden-Schadenersatz.

Im Fall von Diess und Pötsch zahlte Volkswagen jeweils 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Justiz. Das Landgericht hatte sich mit den Beteiligten im Rahmen des nichtöffentlichen Zwischenverfahrens auf die Einstellung unter Auflagen verständigt.

Wegen gesundheitlicher Probleme des früheren Volkswagen-Konzernchefs könnte das öffentliche Verfahren (Az.: 6 KLs 23/19), bei dem Winterkorns Rolle in der Diesel-Abgasaffäre untersucht werden soll, mit Verspätung beginnen.

(fpi)