Über 500 Bodycams bei Polizei in Niedersachsen im Einsatz

Seit das umstrittene Polizeigesetz in Kraft ist, hat die Behörde in Niedersachsen kräftig aufgerüstet. Der zuständige Minister findet das gut.

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Bodycam

Polizisten demonstrieren den Einsatz eines Bodycam-Systems (Symbolbild).

(Bild: dpa, Boris Roessler/Archiv)

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Von
  • dpa

Bei der Polizei in Niedersachsen sind inzwischen über 500 Bodycams im Einsatz. Die Kameras, die die Beamten in der Regel an der Schulter tragen, sollen das Geschehen in konfliktträchtigen Situationen aufzeichnen und helfen, solche Lagen zu entspannen. Zu Jahresbeginn wurde in der Polizeidirektion Göttingen der Bestand an Bodycams auf insgesamt 121 mehr als verdoppelt. Zuvor erhielt die Polizeidirektion Hannover 34 Bodycams zum flächendeckenden Einsatz in allen 24 Dienststellen. Die Kameras sollen die Beamten auch vor Gewaltexzessen schützen und zur Beweissicherung dienen.

"Bisher gibt es sehr positive Rückmeldungen zu den Bodycams von unseren Polizistinnen und Polizisten", sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. "Inzwischen kommen die Kameras in allen niedersächsischen Polizeidirektionen zum Einsatz." Schon die Sichtbarkeit der Bodycam an der Uniform reiche oftmals aus, um Eskalationen vorzubeugen und letztlich zu verhindern. „Das wirkt sich positiv auf die Sicherheit und letztlich auch auf die Gesundheit unserer Polizistinnen und Polizisten aus.“

In der Polizeidirektion Braunschweig sind 39 Kameras verfügbar, in Lüneburg 138, in Oldenburg 105 und in Osnabrück 72. Zunächst sollten insgesamt rund 500 Bodycams über das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) beschafft werden; es bestehe eine Option auf die Beschaffung von weiteren 500 Geräten.

Die Aufnahmen des Tages werden über eine Docking-Station in den Polizeiinspektionen auf einen Server in Hannover überspielt. Dort werden sie nach 28 Tagen gelöscht – es sei denn, sie werden als Beweismittel in einem Strafverfahren benötigt. Die Beamten, die eine Kamera bei sich führen, haben eine speziell gekennzeichnete Uniform mit der Aufschrift "Videoaufzeichnung".

Der Einsatz der Kameras ist aufgrund von Änderungen am Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetz möglich, die im Mai 2019 verabschiedet wurden. Gegen die Änderungen hatte es im Vorfeld massive Proteste und Großdemonstrationen gegeben. Seither erlaubt das Gesetz der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen, Bild- und Tonaufnahmen von Einsätzen im öffentlichen Raum zu machen. Aufzeichnungen von Einsätzen in privaten Räumen sind nicht erlaubt. Der Einsatz der Bodycams steht auch deshalb in der Kritik, weil die Polizei über ihren Einsatz willkürlich entscheidet, sodass sie als Beweismittel gegen die Beamten etwa bei Gewaltexzessen kaum taugen dürften.

(tig)