Bundesregierung lehnt Forderung der Länder nach austauschbaren Akkus ab

Der Bundesrat will im Kampf gegen Elektroschrott einen wechselbaren Akku gesetzlich festschreiben. Die Bundesregierung hält das im Alleingang für unmöglich.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 327 Kommentare lesen
Illegale Elektronik-Importe: Umweltverbände fordern schärfere Gegenmaßnahmen

(Bild: c't/Christof Windeck)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Vor zwei Wochen mahnte der Bundesrat nachdrücklich Korrekturen am Regierungsentwurf zur Reform des Elektrogerätegesetzes an. "Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden", verlangte die Länderkammer. Die Bundesregierung unterstützt zwar "die Intention des Antrags", lehnt das Gesuch aber trotzdem ab.

Vor allem bei Handys wollte der Bundesrat gesetzlich verankert wissen, dass der Nutzer die Batterie selbst ersetzen und das Mobiltelefon so länger verwenden kann. Akkus sollten ihm zufolge nach dem Kauf noch für rund fünf Jahre als Ersatzteile innerhalb einer Frist von rund vierzehn Tagen geliefert werden können.

Dem hält die Bundesregierung nun entgegen: "Weitergehende Anforderungen an das Produktdesign sind aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll." Elektrogeräte würden ganz überwiegend in einem internationalen Markt gehandelt. "Deshalb werden im Rahmen der EU Ökodesign-Richtlinie verpflichtende Anforderungen an die Energie- und Ressourceneffizienz für energieverbrauchsrelevante Produktgruppen europaweit gestellt."

Insofern geht laut der Bundesregierung auch der in der Begründung des Bundesrates genannte Verweis auf die sogenannte WEEE-Richtlinie zur Vermeidung von Elektroschrott von 2012 fehl. Zwar werde den Mitgliedstaaten dadurch grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, Maßnahmen zur Förderung von Konzeption und Produktion nachhaltiger Elektrogeräte vorzusehen. Weitergehende konkrete Anforderungen an das Design dürften aber nur im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie festgelegt werden.

Insgesamt erteilt die Bundesregierung 19 Anregungen aus der Länderkammer eine Absage. Nur bei kleineren, teils redaktionellen Korrekturwünschen lenkt sie ein. Der gewünschten Pflicht, den "Massenanteil der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in die Wiederverwendung gebrachten Geräte und Bauteile" zu ermitteln und die Ergebnisse bekannt zu geben, bedürfe es etwa nicht, da es sonst "nur zu doppelten Regelungen mit gleichem Inhalt führen" würde.

Der Bundesrat hatte zudem gefordert, dass noch funktionierende Geräte, die entsorgt wurden, gesondert gelagert werden, "um eine Wiederverwendung möglich zu machen". Auch diesen Vorschlag hält die Bundesregierung für unnötig. Recyclinghöfen stehe es frei, auch ohne rechtliche Vorgaben "Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung zu treffen". Dies habe ein Forschungsvorhaben für ein Gesamtkonzept zum Umgang mit Elektroaltgeräten des Umweltbundesamtes bereits aufgezeigt.

Generell will die Bundesregierung mit dem Vorhaben erreichen, dass Bürger alte Elektrogeräte wie Rasierer oder Handys auch in Discountern und Supermärkten abgeben sowie an Online-Lieferanten zurücksenden können. Beim Internetversand hatten die Länder darauf gedrängt, dass hier "unabhängig von der Größe der Lager- und Versandflächen eine Rücknahmepflicht für mittlere und große Kapitalgesellschaften" sowie vergleichbare Vertreiber bestehen sollte.

Auch hierzu sagt die Bundesregierung "Nein", da der Vorschlag "in der Praxis regelmäßig nicht vollziehbar" sei. Bisher erfolgt die Abgrenzung nach der Lager- und Versandgröße der Unternehmen, was aber auch als nur schwer überprüfbar gilt. Ebenfalls für nicht zielführend hält die Regierung die Initiative des Bundesrats, Herstellern etwa über ein Bonus-Malus-System finanzielle Anreize für langlebige, reparierbare, wiederverwendbare, recycelbare und schadstoffarme Produkte zu geben.

Einig sind sich beide Gremien, dass künftig auch Kleidung mit elektronischen Funktionen etwa fürs Wärmen oder Leuchten sowie Drohnen unter das Gesetz fallen sollen. Zustimmungspflichtig ist die Länderkammer nicht, sie könnte das Vorhaben aber an den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag verweisen, falls dieser die angemahnten Nachbesserungen nicht aufgreift. Damit würde sich das Verfahren länger hinziehen, was vor den Wahlen im September riskant wäre.

(vbr)