Paris: EuGH-Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung verletzt "Verfassungsidentität"

Wiederholt hat der EuGH die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Nun will Paris solch ein Urteil umgehen – es verstoße gegen die "Verfassungsidentität".

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(Bild: mixmagic/Shutterstock.com)

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Die französische Regierung hat das Verfassungsgericht aufgerufen, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, weil sie Frankreichs "Verfassungsidentität" angreife. Die Regierung von Präsident Macron wolle das im vergangenen Oktober ergangene Urteil umgehen, um Kommunikationsdiensten weiterhin breit gefächerte Vorgaben zur Datenspeicherung machen zu können, berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf ungenannte Quellen.

In Europa tobt seit Jahren ein Streit über die flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten. Während Gesetzgeber immer wieder Anläufe unternommen haben, um derartige Vorgaben umzusetzen, wurden sie von Gerichten gestoppt, allen voran dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – zuletzt erst vor wenigen Tagen. Anlasslose und flächendeckende Speicherpflichten würden demnach gegen Grundrechte etwa auf Privatsphäre verstoßen. Das Urteil im Oktober war erfolgt, nachdem nationale Gerichte in Frankreich, Belgien und Großbritannien Europas höchstes Gericht angerufen hatten. Der EuGH hatte aber nur für gezielt gegen schwere Kriminalität und Bedrohungen der nationalen Sicherheit gerichtete Maßnahmen Ausnahmen zugelassen.

Nach dem Urteil aus Luxemburg ist es nun eigentlich an dem Verfassungsgericht in Frankreich, die Vorgabe umzusetzen. Das will Premierminister Jean Castex nun aber mit dem Rückgriff auf die behauptete Verletzung der Verfassungsidentität verhindern. Das Argument wird von nationalen Gerichten selten vorgebracht, etwa um absolute Grundwerte zu schützen. Laut dem Politico-Bericht setzt sich Paris auch dafür ein, dass sich der EuGH überhaupt nicht mehr zu Angelegenheiten äußern darf, die sich auf die Sicherheit beziehen. Das sei eine rein nationale Kompetenz.

Sollte das Verfassungsgericht dem Wunsch der Regierung folgen und das EuGH-Urteil zurückweisen, sei das geradezu eine Einladung an andere EU-Staaten, unerwünschte Urteile aus Luxemburg mit diesem Argument abzuweisen, warnte der Europarechtler Theodore Christakis von der Universität Grenoble gegenüber Politico davor, "die Büchse der Pandora zu öffnen". Laut Politico hat Frankreich schon mehrfach gegen EuGH-Urteile zu Datenspeicherpflichten verstoßen.

(mho)