Kfz-Scanning: Bundesrat drängt auf Autofahrten-Speicherung

Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundesrats prüfen, ob die durch Kennzeichenleser gewonnenen Daten für einige Zeit aufbewahrt werden können.

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(Bild: dpa / Patrick Pleu)

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Der Bundesrat sieht Nachschärfbedarf an dem Vorhaben der Bundesregierung, eine einheitliche Rechtsgrundlage für automatisierte Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum schaffen will. Die Bundesregierung soll demnach prüfen, ob die mit den Geräten von Polizei, Zoll und anderen Fahndungsbehörden erhobenen Informationen für einige Zeit aufbewahrt und auch für Ermittlungszwecke verwendet werden können.

Aktiviert werden könnte mit der angestrebten Rechtsgrundlage der Fahndungsmodus von AKLS. Darin prüft das System, ob das erfasste Kennzeichen in Datenbanken zum Beispiel mit gestohlen gemeldeten Fahrzeugen gelistet ist. Liegt kein Treffer vor, wird die Aufzeichnung sofort gelöscht, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert.

Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundesrats nun ausloten, ob die Scanner-Daten "für eine gewisse beschränkte Dauer gespeichert und für einen Abgleich in einem nicht automatisierten Verfahren" genutzt werden können, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat von gewisser Schwere" vorliegen. Weitere Voraussetzung soll sein, dass die abgeglichenen Informationen zuvor im Zusammenhang mit einer Straftat von erheblicher Bedeutung anderweitig erhoben worden seien.

Der Bundesrat plädiert also für eine Art "Quick Freeze" beim Kennzeichen-Scanning. Dieses Verfahren wird auch als Alternative zu einer Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten gehandelt. Die Ermittler können dabei veranlassen, dass die begehrten Informationen in konkreten Verdachtsfällen gewissermaßen eingefroren und später in einem möglichen Strafverfahren genutzt werden können.

Daten könnten etwa hilfreich sein, wenn bestimmte AKLS "auf gewissen Strecken in der Nähe zum Tatort beispielsweise auf vermuteten Fluchtrouten kurzfristig und mit beschränkter Dauer Kennzeichen im sogenannten Aufzeichnungsmodus erfassen", meint der Bundesrat. Zumindest in Fällen der Schwerstkriminalität wie etwa bei Terroranschlägen oder Amokläufen solle ein nachträglicher manueller Datenabgleich möglich sein.

In Brandenburg überwacht die Polizei seit vielen Jahren täglich den Autoverkehr an festen Standorten mit einem "Kesy" genannten Kennzeichen-Scanner und speicherte die Daten zunächst auch auf Vorrat. Die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hielt dieses mit einem Big Brother Award ausgezeichnete Verfahren für rechtswidrig und ordnete Korrekturen an. Bürgerrechtler kritisieren den Plan der Bundesregierung bereits an sich scharf und verweisen auf noch anhängige Verfassungsbeschwerden.

(anw)