Hausdurchsuchung wegen gecrackter PDF-Datei (Update)

Die Staatsanwaltschaft München hat die Computeranlage eines Website-Betreibers beschlagnahmen lassen, der das Urheberrecht verletzt haben soll.

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Die Staatsanwaltschaft München hat die Computeranlage eines Website-Betreibers beschlagnahmen lassen, weil er eine urheberrechtlich geschützte und noch dazu gecrackte PDF-Datei angeboten haben soll. Nach Angaben des Betroffenen drangen mindestens fünf Beamte in seine Wohnung ein und nahmen einen PC mit Monitor sowie zwei Scanner und einige Disketten mit. In dem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Laufen heißt es, dass insbesondere nach Datenträgern mit den PDF-Daten sowie, so wörtlich, "Heckersoftware zum Entschlüsseln von PDF-Verschlüsselungsprogrammen" gesucht werde.

Bei dem Corpus Delicti handelt es sich um eine PDF-Datei, die auf einer CD dem "Handbuch der Printmedien" beiliegt. Der Website-Betreiber sagte heise online, die Staatsanwaltschaft werfe ihm nun vor, die Datei mit Hilfe der Software "Advanced PDF Recovery" der russischen Firma ElcomSoft gecrackt zu haben. Diese Software, die in einer Demoversion kostenlos heruntergeladen werden kann, entschlüsselt Adobe Acrobat PDF-Dateien, die mit einem Besitzer-Passwort versehen sind, um sie vor Veränderungen, Ergänzungen, Drucken, Extrahieren von Text oder Bildern zu schützen. Einer der Programmierer von ElcomSoft steht zur Zeit in den USA vor Gericht, weil er den Schutz eines anderen Adobe-Programmes geknackt haben soll.

In dem Durchsuchungsbeschluss, der offenbar auf eine Strafanzeige des wissenschaftlichen Springer-Verlags zurückgeht, wird dem Verdächtigen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Üblicherweise wird in solchen Fällen auf dem zivilrechtlichen Weg ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt. Der Leiter der zuständigen Münchner Staatsanwalt, Dr. Hubert Vollmann, bestätigte gegenüber heise-online, dass im Zuge eines Ermittlungsverfahrens eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel würde etwa sechs Wochen dauern. Erst dann sei mit Ergebnissen zu rechnen. Auf die unübliche Vorgehensweise bei einer Urheberrechtsverletzung angesprochen, sagte Vollmann: "Eine Verhältnismäßigkeit ist schon allein deshalb gegeben, weil ein Richter, der die Richterliche Unabhängigkeit genießt, den Beschluß unterzeichnet hat." Nähere Angaben zum Verfahren und den gesuchten Beweismitteln wollte er nicht machen, betonte jedoch, dass er sich den Durchsuchungsbeschluß (der heise-online vorliegt) nicht für das mit einer Stunde Vorbereitungszeit angesetzte Gespräch habe kommen lassen. (jes)