Internationale Cybercrime-Konvention verabschiedet

Die USA, Kanada, Japan, Südafrika und 26 Europaratsländern unterzeichnenten heute in Budapest eine internationale Konvention gegen Internet-Kriminalität.

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Von
  • Holger Dambeck

Minister und hohe Beamte aus 26 Europaratsländern sowie den USA, Kanada, Japan und Südafrika haben am Freitag in Budapest eine internationale Konvention gegen Internet-Kriminalität unterzeichnet. Bereits zwei Wochen zuvor hatten die Außenminister von 43 Europarats-Mitgliedern dem lang geplanten Cybercrime-Abkommen zugestimmt. Der stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Hans Christian Krüger, nannte das Abkommen gegenüber dpa einen "Markstein zur Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen".

Die so genannte "Budapester Konvention" gilt als erstes internationales Vertragswerk, das jene Vergehen definiert, die mit Hilfe des Internet verübt werden können. Das Cybercrime-Abkommen sieht dafür erweiterte Befugnisse zum Abhören der Internetkommunikation und zum grenzüberschreitenden Datenaustausch vor. Internetkommunikation soll in Echtzeit abgehört werden können, und es müssen Vorkehrungen getroffen werden, die Verkehrsdaten zu speichern. Neben der strafrechtlichen Einordnung von illegalem Abhören, dem Eindringen und Stören von Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten stellt das Abkommen auch Vergehen gegen das Copyright, das Umgehen von Kopierschutzsystemen, das Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie sowie Verbrechen, die unter Ausnutzung von Computer-Netzwerken begangen werden können (Betrug, Geldwäsche, Vorbereitung terroristischer Akte), unter Strafe.

Die Konvention verpflichtet die Unterzeichner, diese Straftatbestände und ihre Ahndung in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Sie sieht auch grenzüberschreitende Verfahren und Mechanismen bei der Strafverfolgung vor. Polizeibehörden eines Landes sollen Kollegen eines anderen Landes gegebenenfalls zu rascher Amtshilfe auffordern können. Zu diesem Zweck wird ein rund um die Uhr tätiges internationales Kontaktnetzwerk eingerichtet. Unter anderem sollen Internet-User oder Domain-Besitzer grenzüberschreitend identifiziert oder Web-Seiten, deren Inhalte gegen die Konvention verstoßen, grenzüberschreitend aus dem Web entfernt werden können.

Keinen Eingang in die Straftatbestandsliste der Konvention fand die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Inhalte. Dies hätte keine Zustimmung seitens der USA gefunden, wo die Redefreiheit verfassungsmäßig weiter gespannt ist. Ein Zusatzprotokoll soll sich zu einem späteren Zeitpunkt dieser Thematik annehmen. Um Rechtsextremisten die Möglichkeit zu verbauen, ihre Seiten auf Server in einem anderen Land zu legen, das weniger strenge Gesetze hat oder in dem wie in den USA auch solche Meinungen durch die Verfassung geschützt sind, soll in diesem Zusatprotokoll etwa der Tatbestand des "illegalen Hosting" eingeführt werden.

Das Cybercrime-Abkommen blieb schon früher nicht von Kritik verschont. Die Konvention stärke die Behörden und nehme wenig Rücksicht auf die private Sphäre der Internet-Bürger, beklagte etwa die britische Bürgerrechtsgruppe Cyber-Rights and Cyber-Liberty. "Wir wollen doch keinen 'Big Brother' installieren", erklärte hingegen Guy de Vel, Leiter des Direktorats für Rechtsfragen beim Europarat. Er verwies auf eine Reihe geltender Europarats-Konventionen, die die Rechtsstaatlichkeit von Strafverfahren und die Achtung der Menschen- und Bürgerrechte sowie des Datenschutzes sichern würden. (hod)