US-Gericht sieht in Nutzung von Hyperlinks keine Patentrechtsverletzung

British Telecom konnte seine Patentansprüche auf Hyperlinks vor einem New Yorker Gericht nicht durchsetzen.

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Von
  • Holger Dambeck

Der Telefonkonzern British Telecom (BT) hat seine Patentansprüche auf Hyperlinks nicht durchsetzen können. Im Juni 2000 hatte BT neben Prodigy 16 weitere US-Provider aufgefordert, für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren abzuführen und sich dabei auf das so genannte Hyperlink-Patent aus dem Jahr 1976 berufen. Die Anhörung vor dem New Yorker Gericht in White Plains begann im Februar. Am gestrigen Donnerstag entschieden die Richter, dass der Provider Prodigy das BT-Patent nicht verletzt weder als Teil des Internets, noch auf seinen Web-Servern oder außerhalb des Internets.

Um die Ansprüche auf das Hyperlink-Patent wurde schon länger heftig gestritten, Unter anderem deshalb, weil BT das Patent lange vor Entstehung des WWW eingereicht hatte. Außerdem gab es Hinweise darauf, dass Hyperlinks schon vor der Patent-Einreichung genutzt wurden. In einem Film aus dem Jahr 1968 führen Forscher des Stanford Research Institute in Menlo Park (Kalifornien) eine Maus vor und klicken dabei auch auf einen Hyperlink. (hod)