Juristen melden schwere Bedenken gegen Web-Sperren an

Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann bringen in einer Analyse des nun auch vom Bundesrat bestätigten "Zugangserschwernisgesetzes" viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben vor.

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Das am gestrigen Freitag vom Bundesrat bestätigte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet hält ersten veröffentlichten juristischen Untersuchungen nicht stand. So haben Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann, der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeblich das dortige Gesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigten suchte, in einer Kurzanalyse viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben angemeldet. Wesentliche Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hätten im aktuellen Gesetzesbeschluss trotz der umfangreichen Änderungen der großen Koalition "überhaupt keine Berücksichtigung" gefunden und bestünden so "unvermindert fort". Viele der vorgenommenen Verbesserungen kämen über Schönheitskorrekturen kaum hinaus.

Bei den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken nennen die Juristen zunächst die fehlende Entschädigung der Zugangsanbieter für die Einrichtung und Unterhaltung der Sperrinfrastrukturen. Hier lasse sich ein Vergleich zur entschädigungslosen Verpflichtung der Provider etwa zur Vorratsdatenspeicherung ziehen, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen werde. Weiter bestünden "erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Bundes für eine derartige Gesetzgebung", die sich durch die Neuausrichtung der Initiative im Parlament noch verschärft hätten. Bei der Indienstnahme von Internetserviceprovidern zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet handele es sich primär um ein Instrument der Gefahrenabwehr. Die diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz stehe den Ländern zu, nicht dem Bund.

Darüber hinaus lässt das nun beschlossene "Zugangserschwernisgesetz" laut der Studie die vielfach von Experten geäußerte Kritik an der allgemeinen Geeignetheit der vorgesehenen Sperrtechniken außer Acht. Allzu leicht ließen sich – mit etwas technischer Kenntnis – alle Zugangshürden durchbrechen. Es sei zu erwarten, dass Pädokriminelle unschwer in der Lage sein dürften, sich das notwendige Wissen über die Umgehungsmöglichkeiten anzueignen. Das lege die Befürchtung nahe, dass die "blockierten" Websites lediglich für unbedarfte Nutzer unsichtbar, gleichzeitig jedoch für gezielt suchende Konsumenten einschlägigen Materials weiterhin zugänglich bleiben würden.

Die Experten führen weiter aus, dass durch die Maßnahmen etwa aufgrund technischer oder menschlicher Versehen auch "Sperrungen" nicht-kinderpornographischer Inhalte möglich seien. Dies erfordere einen wirksamen Rechtsschutz für Inhaltsanbieter gegen derartige Verwaltungsfehler, der nur durch ausreichende Information der Betroffenen sichergestellt werden könne. Eine "effektive unabhängige Kontrolle" der Sperrlisten sei aber auch mit dem geschaffenen Prüfgremium nicht geschaffen worden. Die lediglich stichprobenartige Überwachung des Bundeskriminalamts (BKA) durch ein Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten trage den Forderungen nach mehr Transparenz des Sperrverfahrens unzureichend Rechnung.

Ferner bestehe für die Nutzer keine ausreichende Sicherheit darüber, was mit den zu Sperrzwecken erhobenen Daten tatsächlich geschehe und ob diese nicht doch zur Strafverfolgung genutzt würden. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass es besonders bei äußerst grobmaschigen Filteransätzen zu unbeabsichtigten Mitsperrungen legaler Inhalte kommen und das Recht auf Informationsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt werden könnte. Zuletzt bleibe die Befürchtung, dass die bereits vielfach geforderte Ausdehnung der Verpflichtung auf weitere Sperrzwecke zu einer kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs führen könnte. Großen Aufwand müssten die Provider nach dem Aufbau der universell einsetzbaren Blockadeinfrastruktur dafür nicht mehr betreiben.

Im Hessischen Landtag hat die Regierungskoalition von CDU und FDP unterdessen am Donnerstagabend einen Antrag der SPD zur Durchführung einer Anhörung zur Effektivität von Web-Sperren abgebügelt. Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken [http://www.spd-fraktion-hessen.de/Details.55.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[t t_news]=6095&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=5d868085c4 in Erfahrung bringen], "welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren". Schwarz-Gelb sprach sich dagegen allein dafür aus, die Bundestagsanhörung zu dem überholten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie das geänderte vom Parlament beschlossene Gesetz "auszuwerten". Die SPD will die Expertenbefragung nun in Eigenregie durchführen.

(Stefan Krempl) / (se)