App Store: Apple aktualisiert Entwicklerbedingungen

Mit iOS 15 und den anderen neuen Betriebssystemen gibt es auch Anpassungen fürs App Review. Manches dürfte Developern dabei nicht schmecken.

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(Bild: James Yarema / Unsplash)

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Apple hat seine App-Store-Bedingungen teils abgemildert und teils verschärft. Das geht aus einem Änderungskatalog hervor, den die offiziellen App Store Review Guidelines passend zu den neuen Betriebssystemversionen, die im Herbst erscheinen werden, erhalten hat.

Die überarbeiteten Richtlinien umfassen mehr als ein Dutzend Bereiche. Sie führen zudem einen vereinfachten Prozess ein, mit denen sich Entwickler bei Apple beschweren können, falls sie sich falsch behandelt fühlen. Kontaktiert man Apple auf dem üblichen Weg, kann man als Developer nun gezielt angeben, dass man eine fehlerhafte Entscheidung erhalten hat. Dies gilt etwa für Apps, die aufgrund von Bias etwa politischer Natur abgelehnt wurden.

Man kann das sogenannt App Review Board direkt kontaktieren, dass sich mit Problemfällen beschäftigt. Zudem ist es nun einfacher möglich, problematische Apps anderer Entwickler zu melden, wenn diese eine "Trust or Safety Issue" darstellen, also aus Sicherheitsgründen oder wegen betrügerischer Absichten gesperrt werden sollten.

Die veränderten Regeln betreffen unter anderem sogenannte Hookup-Apps, die Prostitution erleichtern könnten. Diese will Apple künftig zurückweisen; auch, weil sie Pornografie enthalten könnten. Erweiterte Regeln klären, dass die Manipulation von App-Store-Funktionen wie Reviews oder Download-Charts im Rahmen des "Code of Conduct" grundsätzlich verboten sind und Apps, die viele Nutzerbeschwerden erhalten, aus diesem herausfallen können.

Fehlerbehebungen, die der Sicherheit dienen, will Apple künftig nicht mehr ausbremsen, selbst wenn eine App die App-Store-Regeln bricht. Anwendungen, die zum Melden krimineller Aktivitäten dienen, müssen stets örtliche Polizeibehörden einschließen und dürfen auch nur in den jeweiligen Ländern angeboten werden, in denen sie genutzt werden können – nicht weltweit. Anpassungen gab es auch bei legalen Cannabis-Apps, Trinkspielen und dem Verkauf von digitalen Gutscheinen – von letzteren will Apple Provision sehen und sie müssen stets über den In-App-Mechanismus verkauft werden.

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(bsc)