5 Jahre Netzneutralität in Österreich: Zero Rating, Portsperren, Netzsperren

​Seit 2016 gilt in der EU eine weiche Form der Netzneutralität. Österreichs Regulierungsbehörde berichtet über die Verfahren der ersten fünf Jahre.

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Traunsee - im Hintergrund Schloss Orth, im Vordergrund ein Mann in roter Jacke ein Handy bedienend

Ein Mobilfunknutzer am Traunsee in Oberösterreich

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Inhaltsverzeichnis

Portsperren, Zero Rating, Netzsperren und IP-Adressen für private Server sind Dauerthemen für die österreichischen Telecom-Regulierungsbehörden. Das geht aus dem Fünf-Jahres-Bericht zur 2016 EU-rechtlich eingeführten Netzneutralität hervor. Zudem mussten die zuständigen Behörden einige Einzelfälle behandeln.

Dabei ist es gelungen, Provider-Machenschaften wie die Manipulation unverschlüsselter HTTP-Header oder die automatische Umleitung auf eine Suchmaschine bei Aufruf einer nicht existenten Internetdomain abzustellen. Weitaus häufiger sind Portsperren Thema. Meistens werden sie aus Sicherheitsgründen für befristete Dauer gestattet, etwa wenn viele Modems eines Netzbetreibers eine Schwachstelle haben, die über Zugriffe auf einem bestimmten Port ausgenutzt wird.

Für bestimmte Ports sieht die Behörde Sperren jedoch auch langfristig als gerechtfertigt an, darunter Ports 25 (SMTP), 67-69 /DHCP, BOOTPS, TFTP), 137-139 (NetBIOS), sowie 445 eingehend (SMB). Hinzu kommen einige für Wartungsarbeiten im Netz genutzte Ports.

Die Netzneutralitäts-Verordnung räumt Endnutzern nicht nur das Recht ein, Anwendungen, Dienste und Inhalte abzurufen, sondern auch eigene Inhalte zu verbreiten und Dienste anzubieten. Daraus folgt, "dass Endnutzerinnen und Endnutzer ein Recht darauf haben, auf Anfrage beim ISP (Internet Service Provider) durch diesen eine kostenlose, zumindest öffentliche dynamische IPv4-Adresse zu erhalten", schreibt die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) in ihrem Bericht.

Bereits 2017 hat die TKK (Telekom Control Kommission) Österreichs Marktführer A1 Telekom Austria angewiesen, Zusatzgebühren für die Zuteilung öffentlicher IP-Adressen zurückzuerstatten und den Dienst ohne Aufpreis anzubieten. In diesem Zusammenhang verbietet die TKK dem ISP auch, seine Kunden alle 24 Stunden automatisch vom Netz zu trennen. Die Behörde pocht auf mindestens 31 Tage Unterbrechungsfreiheit. Außerdem verbietet sie A1, den eigenen Video-on-Demand-Dienst im Zugangsnetz gegenüber anderem Datenverkehr zu priorisieren.

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Alle drei Auflagen wurden vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. A1 führt derzeit Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Mit einem weiteren Bescheid hat die TKK A1 untersagt, Konkurrenzdiensten die Streaming-Bandbreite zu drosseln.

Dauerbrenner der letzten fünf Jahre waren die Themen Netzsperren und Zero Rating. In 29 Verfahren war strittig, wann und in welchem Umfang ISPs von Urheberrechts-Inhabern dazu gezwungen werden können, bestimmte Webseiten oder Dienst zu blockieren. Sechs Verfahren hatten ISP selbst angestrengt. Ein wegweisendes Ergebnis haben diese sechs Verfahren nur bedingt gebracht: Die womöglich zu sperrenden Webseiten verschwanden von selbst aus dem Netz. Doch immerhin hat sich der VwGH zur grundrechtlichen Dimension und zur Reichweite von Netzsperren geäußert (Az. Ro 2020/03/0014).

Seit März sind außerdem Netzsperren nach der europäischen Verbraucherbehördenkooperationsverordnung (CPC-VO) vorgesehen. Zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sollen Zugangsprovider, Hoster, Caching-Provider, Suchmaschinen-Betreiber und Domain-Registrierungsstellen Verbraucher am Zugriff auf Online-Angebote hindern. Dazu gab es im Berichtszeitraum noch keine Bescheide.

Bei Zero Rating wird der Datenverbrauch bestimmter Applikationen oder Dienste nicht vom inkludierten Datenvolumen eines Tarifs abgezogen. Aus Sicht der Behörde ist das nicht per se verboten. "Es ist aber ISPs untersagt, im Rahmen von Zero-Rating-Angeboten einzelne Dienste zu verlangsamen oder zu blockieren", hält die Behörde fest. Das bedeutet: Ist das Datenvolumen aufgebraucht und der Kunde kann beliebige Webseiten nicht mehr oder nur noch langsam öffnen, muss das auch für per Zero Rating von der Abrechnung ausgenommene Dienste gelten.

Darüber hinaus beobachtet die RTR die Auswirkungen des Zero Rating auf den Markt bloß und schreitet bislang nicht ein. Im aktuellen Berichtsjahr 2020/21 lag der durchschnittliche Datenverbrauch bei Mobilfunktarifen mit Zero-Rating-Elementen bei 8 GByte pro Monat und Anschluss. Davon entfielen 1,5 GByte auf Zero-Rating-Dienste. Nur ein einstelliger Prozentsatz der Kunden verbraucht das inkludierte Datenvolumen. Stand Ende 2020 hatten gut acht Prozent aller österreichischen Mobilfunkkunden einen Tarif mit Zero-Rating-Elementen.

(ds)