Tesla nennt Einwände bei Online-Erörterung zum Werk Grünheide unbegründet

Mehr als 800 Einwände gegen das Werk Grünheide vor allem mit den Themen Wasserverbrauch, Störfallgefahr und Bau ohne Genehmigung will Tesla nicht gelten lassen.

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Baustelle der Tesla-Fabrik in Grünheide.

(Bild: gigafactory_4 / h/o Archiv)

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Von
  • dpa

Tesla hält die zahlreichen Einwände zum Bau seiner ersten europäischen Fabrik in Grünheide bei Berlin für unbegründet. In einer Online-Erörterung von mehr als 800 Einwänden wendet sich das Unternehmen beispielsweise gegen Bedenken wegen des geplanten Wasserverbrauchs, der Gefahr eines Störfalls und Bauens mit vorläufiger Genehmigung. Seit heute sind die Einwände gegen einen aktualisierten Antrag von Tesla für die Fabrik mit Reaktionen des Brandenburger Landesumweltamtes und von Tesla für drei Wochen im Internet zu sehen.

Zum Wasserverbrauch erklärt Tesla, es seien Verträge mit einem Wasserversorger geschlossen worden, "der die Lieferung von hinreichend Trinkwasser gewährleistet". Auch der Landkreis Oder-Spree sieht keine Wasserknappheit: "In der Region besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Hinblick auf eine weitere demografische oder gewerbliche Entwicklung des Gemeindegebiets weitere Wasserressourcen zu erschließen (...)."

In mehreren Einwänden zweifeln Kritiker das Konzept zum Umgang mit Störfällen an. Das Unternehmen schreibt, Tesla werde die Forderung nach einem tragfähigen Störfallkonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen. "Grundsätzlich werden als mögliche Gefahren Stofffreisetzung, Brand und Explosion betrachtet, wobei dies von dem Stoff abhängt." Die Zielvorgaben eines Gutachters im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Sicherheitsabständen seien im Antrag berücksichtigt.

Tesla verteidigt auch die vorzeitigen Zulassungen des Brandenburger Landesumweltamtes zum Weiterbau in mehreren Schritten, weil die abschließende Genehmigung vom Umweltrecht her noch fehlt. Dies sei vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht beanstandet worden. Das Landesumweltamt erklärt, die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung sehe das Bundesimmissionsschutzgesetz ausdrücklich vor.

(fpi)