EU-Parlament stimmt für Verlängerung von freiem Roaming

Roaming-Gebühren sollen bis 2032 wegfallen, fordern die Abgeordneten. 4G darf nicht auf 3G herabgestuft werden. Auch im Festnetz sollen Aufschläge entfallen.

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(Bild: chainarong06/Shutterstock.com)

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Der Industrieausschuss des EU-Parlaments hat sich am Donnerstag dafür ausgesprochen, das für das Roaming im Mobilfunk in der EU auch über Juni 2022 hinaus keine Gebühren anfallen. Für einen entsprechenden Verordnungsentwurf stimmten 67 Abgeordnete bei sieben Enthaltungen. Gegen die Initiative war keiner der Volksvertreter. Verbraucher sollen so auch bis 2032 im europäischen Ausland telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen können, ohne dabei mehr zu zahlen als im Heimatland.

Den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wollen die Parlamentarier noch erweitern. Nutzer sollen demnach in anderen EU-Ländern Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung haben wie im Inland. Voraussetzung dafür ist, dass im Netz des Reiselandes die gleichen Technologien und Bedingungen verfügbar sind. Die Abgeordneten wollen so Geschäftspraktiken verbieten, die die Qualität regulierter Endkunden-Roamingdienste etwa durch ein Herunterstufen der Verbindung von 4G auf 3G verringern.

Die Großhandelspreise für ein Gigabyte an Datenvolumen sollen laut dem Beschluss zunächst bei einem Euro gekappt werden, 2024 auf 80 und von 2025 an auf 60 Cent sinken. Diese Obergrenzen wirken sich zwar nicht direkt auf die Verbraucher aus, aber die Telekommunikationsanbieter könnten die Kosten für ihre Abonnements daran ausrichten. Die Kommission hatte anfänglich 2 Euro für ein Gigabyte ins Spiel gebracht, der EU-Ministerrat drängt auf ein Limit von 2,25 Euro. Auf den Einzelhandelsmärkten der meisten EU-Länder wird ein Gigabyte im Bereich zwischen 1,5 und 0,5 Euro angeboten.

Die Volksvertreter schlagen zudem vor, die Zuschläge für Anrufe innerhalb der EU etwa von Deutschland nach Italien im Festnetz abzuschaffen. Sie sind bereits auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Die Nutzer sollen künftig nur noch die vom Anbieter "objektiv gerechtfertigten Mehrkosten" zahlen.

Der Zugang zu Notdiensten muss Reisenden laut dem angenommenen Text ohne zusätzliche Kosten gewährt werden – sei es per Anruf oder SMS. Dabei sollen Informationen zum Standort des Anrufers mitübertragen werden. Außerdem müssten die Betreiber den Roaming-Nutzern Informationen über die europäische Notrufnummer 112 zur Verfügung stellen. Die Abgeordneten setzten sich auch dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen prinzipiell ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben.

Mobilfunkbetreiber sollen Kunden ferner in Situationen benachrichtigen, die hohe Rechnungen verursachen könnten. Dies ist insbesondere in der Nähe einer EU-Außengrenze etwa auf einem Schiff oder in einem Flugzeug der Fall, wo das Mobiltelefon automatisch eine Verbindung zu einem Mobilfunknetz eines Anbieters außerhalb der Gemeinschaft herstellen könnte.

Die Roaming-Gebühren entfallen in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen seit Mitte Juni 2017. Die parlamentarische Berichterstatterin, Angelika Winzig von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), sprach von einer "beispiellosen europäischen Erfolgsgeschichte", die fortgesetzt und ausgebaut werden sollte. Die überarbeiteten Regeln müssen vom Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können. .

(bme)