Airbnb & Co: Kurzzeitvermietungen in Deutschland weniger beliebt als EU-weit

Die EU-Kommission hat sich per Umfrage kundig gemacht, wie die Vermietungen von Unterkünften über Plattformen in der EU ankommen.

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(Bild: EU-Kommission)

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Die Menschen in Deutschland nutzen Kurzzeitvermietungen über Internetportale weniger als andere in der EU. Während in Deutschland 13 Prozent für den Eurobarometer Befragten angegeben haben, sie hätten sporadisch oder alle paar Monate einen solchen Dienst genutzt, waren es EU-weit 25 Prozent. 84 Prozent der Deutschen haben noch nie Airbnb, Expedia oder Booking.com genutzt und 71 Prozent der Menschen in der EU.

Nach Ländern aufgeschlüsselt sind Kurzzeitvermietungen in Frankreich besonders genutzt. 47 Prozent der dort Befragten hat angegeben, sporadisch oder öfter ein Zimmer privat – also nicht in einem Hotel oder einer Pension – zu mieten. Deutschland steht hier am unteren Ende der Rangliste, nur unterboten von Österreich, wo der Prozentsatz der Zimmermietenden 12 Prozent beträgt.

Insgesamt habe die Eurobarometer-Umfrage unter 25.700 Menschen (PDF) ergeben, dass die kurzfristige Vermietung von Unterkünften das touristische Angebot in der EU attraktiver mache. 89 Prozent der Nutzer solcher Dienste machten dabei eine positive Erfahrung, die sie anderen empfehlen würde. Die Ergebnisse zeigen auch, dass solche Dienste zu einem vielfältigeren Unterkunftsangebot mit besseren Preisen (63 Prozent), besserer Ausstattung und Einrichtung (49 Prozent) und besseren Standorten (43 Prozent) führen können.

Auf der anderen Seite meint fast die Hälfte der Befragten in der EU, dass Kurzzeitvermietungen die Belastung durch Touristen erhöhen, zum Beispiel durch Lärm, Staus und Abfall (45 Prozent) sowie durch höhere Preise und Druck auf die Verfügbarkeit von Wohnraum (42 Prozent der Befragten).

In Deutschland gaben 46 Prozent der Befragten an, dass Kurzzeitvermietungen sich negativ auf verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum auswirken. Die Plattform Airbnb legte für die Gegenargumentation vor zwei Jahren eine Studie vor, laut der Kurzzeitvermietungen in Großstädten den Wohnungsmarkt nicht belasteten. Zuvor hatte Berlin Bußgelder für unangemeldete Vermietungen eingeführt, Dortmund war 2017 als erste Kommune eine Vereinbarung mit Airbnb über die Abführung der Bettensteuer eingegangen.

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Bisher gibt es für die Zimmervermittlung über Plattformen noch keine EU-weit harmonisierte Regelung. Die EU-Kommission meint, dass solche Dienstleistungsanbieter weiterhin Chancen bekommen müssen. Gleichzeitig müssten auch politische Ziele wie verfügbarer und bezahlbarer Wohnraum und der Schutz von Stadtzentren berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse der Umfrage sollen in die Bewertung der Kommission zu möglicher neuer Regulierung einfließen. Bisher hat sie dazu lediglich "Szenarien für einen Übergangsweg hin zu einem innovativeren und nachhaltigeren Tourismus" vorgelegt.

(anw)