Unfallmediziner: DSGVO-Auslegung "gefährdet Menschenleben"

Unfallchirurgen beklagen, dass der Datenschutz etwa aufgrund nötiger Einwilligungen die medizinische Notfallversorgung über das Traumanetzwerk behindert.

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(Bild: THICHA SATAPITANON/Shutterstock.com)

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Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), warnt davor, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Unfallversorgung erschwert. "Die Auslegung der DSGVO gefährdet Menschenleben", erklärte der Chefarzt am St. Vinzenz-Hospital in Köln am Dienstag am Rande eines Kongresses der DGOU in Berlin. Dies sei "unverantwortlich".

Konkret geht es Pennig um das 2008 von Experten entwickelte Traumanetzwerk mit einem zugehörigen Register. Dessen Ziel ist es, Notfallpatienten etwa bei einem Autounfall oder einem Vorfall mit zahlreichen Verletzten in das nächstmögliche Krankenhaus zu transportiert, das entsprechend spezialisiert ist und aktuell Kapazitäten verfügbar hat.

Im Idealfall übermittelt der Krankentransport noch vor Ankunft in der ausfindig gemachten Einrichtung dorthin wichtige Patientendaten wie Blutwerte, damit die Vorbereitungen in der Klinik bereits starten können. Dieser Transfer unterliegt laut der DGOU den DSGVO-Bestimmungen. Erforderlich sei also die "ausdrückliche Zustimmung des Patienten". Dieser sei in Notfällen aber oft nicht ansprechbar beziehungsweise bewusstlos. Die Folge sei, "dass wertvolle Zeit vergeht".

"Das Traumanetzwerk bringt einen Zeitgewinn, der Leben rettet", betonte Pennig. Für ihn wäre es daher selbstverständlich, dass der Krankentransport etwa Blut- oder EKG-Werte an das Krankenhaus für die optimale Patientenübernahme sendet. Für den Mediziner ist damit klar: "Die DSGVO behindert die Lebensrettung." Zugleich verwies er darauf, keinen Schwerstverletzten zu kennen, "der ansprechbar war" und die Datenweitergabe abgelehnt habe.

Auch die Pflege des Traumaregisters sieht der DGOU-Chef durch die europäischen Datenschutzvorschriften sowie damit einhergehende administrative und rechtliche Hürden erschwert. Die Datenbank ging bereits 1993 an den Start und hat seitdem etwa 400.000 Behandlungsverläufe dokumentiert. Etwa 800 teilnehmende Krankenhäuser tragen die Datensätze ein, die der nationalen Qualitätssicherung dienen. Sie sollen helfen, die Behandlungen zu verbessern.

"Die Zahl der eingegebenen Patientenfälle sinkt durch die DSGVO dramatisch", schlägt Pennig hier Alarm. Allein 2019 sei die Aufnahmequote um 17 Prozent gesunken. Zu befürchten sei daher, "dass die Zahlen nicht mehr valide, also nicht mehr belastbar für Verbesserungen, sind".

Der Experte fordert zur besseren Notfallversorgung der Patienten eine Anpassung der Datenschutzregeln über ein spezielles Gesetz für das Traumaregister. Dieses solle die DSGVO-Hürden heruntersetzen. Pennig unterstrich: "Wir wollen pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden, auch ohne Einwilligungserklärung." Bei einer Pseudonymisierung sieht die DSGVO prinzipiell bereits erweiterte Verarbeitungsmöglichkeiten etwa für die Forschung vor, da damit Risiken für die betroffenen Personen gesenkt und die Verantwortlichen beim Einhalten ihrer Pflichten unterstützt werden könnten.

Update: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat der DGOU auf Twitter Panikmache vorgeworfen: "Natürlich darf die Datenverarbeitung in solchen geschilderten Notlagen stattfinden. Tausendmal geklärt, diese öffentliche Verunsicherung durch einen Spitzenfunktionär gefährdet Patient:innen." In Artikel 6 (1) d) DSGVO zur "Rechtmäßigkeit der Verarbeitung" Artikel 9 (2) c) zum "Schutz lebenswichtiger Interessen" ist geregelt, dass die Datenverarbeitung in Notfällen erlaubt ist, auch wenn die betroffene Person aus körperlichen Gründen keine Einwilligung geben kann.

(olb)