E-Mobilität: Zuschuss für gewerbliche und kommunale E-Fahrzeug-Ladestationen

Um Unternehmen, Kommunen und dort Beschäftigte zur E-Mobilität zu bewegen, fördert die KfW Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge.

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Opel Zafira-e Life (Test) an einer Ladesäule

(Bild: PSA)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Pillau

Ab 23. November können Unternehmen und Kommunen einen Zuschuss zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos "im nicht öffentlich zugänglichen Bereich" beantragen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern damit Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektroautos, dazu zählt die KfW auch Flotten- und Carsharing-Fahrzeuge. Die Stationen gelten als subventionsberechtigt, wenn sie der Aufladung von E-Autos von Beschäftigen der Unternehmen und Kommunen dienen. Die Förderung soll die Ladeinfrastruktur so attraktiv machen, dass Unternehmen, Kommunen und deren Beschäftigte verstärkt elektrisch betriebene Fahrzeuge einsetzen.

Begünstigt werden private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler. Ebenfalls antragsberechtigt sind Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen und kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Der Zuschuss beträgt pro Ladepunkt 70 Prozent und höchstens 900 Euro der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), "in Kürze" soll bei der KfW auch eine Liste förderfähiger Ladestationen ausliegen. Als Zusatzbedingung ist der Nachweis über den Bezug von Ladestrom aus 100 Prozent aus erneuerbaren Energien über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus lokaler Eigenerzeugung wie etwa Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasanlagen.

Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags. Informationen zur Förderung erhalten Unternehmen unter https://www.kfw.de/441 und Kommunen unter https://www.kfw.de/439.

Für private Wallboxen sind die Fördermittel der KfW bereits Ende Oktober aufgebraucht. Ob und wann sie neue Mittel für das Förderprogramm des BMVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) mit dem Namen "Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden" unter der Nummer 440 freigeben wird, ist noch nicht entschieden. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro.

(fpi)