Mobilfunk: Regulierer setzt "Orientierungspunkte" für Frequenzvergabe

Bei der Neuvergabe auslaufender Nutzungsrechte für Mobilfunkspektrum wird es der Bundesnetzagentur schwerfallen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.

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(Bild: Timofeev Vladimir/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Volker Briegleb
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Im Hinblick auf die in naher Zukunft anstehende Neuvergabe von Nutzungsrechten für begehrte Mobilfunkfrequenzen hat die Bundesnetzagentur einige "Orientierungspunkte" für das weitere Verfahren veröffentlicht. Damit stellt die Regulierungsbehörde ihre Überlegungen zur künftigen Frequenzvergabe sowie noch zu klärende Fragen zur Diskussion. Auch sind die interessierten Netzbetreiber aufgefordert, ihren Frequenzbedarf anzumelden. Bis zum 21. März 2022 können die Orientierungspunkte kommentiert werden.

"Die Orientierungspunkte skizzieren den Sachverhalt für eine spätere Bereitstellung der Frequenzen", teilte die Bundesnetzagentur mit. Laut dem am Montag veröffentlichten Papier strebt die Behörde ein "objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren" an. Dafür steht die Bereitstellung von gegebenenfalls auch zusammenhängenden Frequenzen in verschiedenen Bändern mit "angemessenen Laufzeiten" zur Diskussion.

Dabei will die Behörde unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und des von den Netzbetreibern angemeldeten Frequenzbedarfs darauf achten, dass der Wettbewerb keinen Schaden nimmt und die Chancen des Neueinsteigers 1&1 auf Zugang zu Spektrum gewahrt bleiben. In diese "Orientierungspunkte" sind auch erste Erkenntnisse aus den Rückmeldungen der betroffenen Unternehmen und Verbände auf den im vergangenen Herbst veröffentlichten Frequenzkompass eingeflossen.

Ende 2025 laufen die Nutzungsrechte für Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz und 2,6 GHz aus, die derzeit Telefónica, Telekom und Vodafone besitzen. Die drei Netzbetreiber verfügen über weitere Frequenzen im 1800-MHz-Band, deren Nutzungsrechte 2033 zusammen mit anderem Spektrum bei 700 MHz, 900 MHz und 1500 MHz auslaufen. Gerade die Frequenzen unter 1000 MHz sind aufgrund ihrer hohen Reichweite sehr begehrt. "Sie tragen derzeit wesentlich zur mobilen Breitbandversorgung in der Fläche bei. Hierzu gehen wir nun den nächsten Schritt", sagt der scheidende Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Bisher teilen sich die drei etablierten Netzbetreiber das begehrte Spektrum. Jetzt gibt es aber einen vierten, der ebenfalls Anspruch auf die Flächenfrequenzen erhebt. Dass man das Spektrum viertelt und nicht drittelt, kommt laut Bundesnetzagentur nicht infrage. "Es ist technisch nicht sinnvoll, das Spektrum bei 800 Megahertz symmetrisch auf vier Netzbetreiber aufzuteilen", sagt Behördenchef Homann.

Um die Frequenzvergabe zu harmonisieren, überlegt die Bundesnetzagentur, die 2025 auslaufenden Nutzungsrechte zumindest vorübergehend zu verlängern. Die Mobilfunkfrequenzen "kurzfristig und bedingt zu verlängern" und später neu zu vergeben sei möglich, sagte Homann am Montag. Das ist ein Szenario, mit dem auch die Monopolkommission leben kann, die sich aber grundsätzlich für eine Beibehaltung der Auktionen ausgesprochen hat.

2033 könnte die Behörde dann mehr zusammenhängendes Spektrum vergeben – zumal es Bestrebungen gibt, das derzeit von TVB-T2 und Veranstaltungstechnik genutzte Spektrum zwischen 470 und 694 MHz für den Mobilfunk umzuwidmen. Für Bühnen- und Theatertechniker ist diese dritte "digitale Dividende" ein Déjà-vu: Sie mussten dem Frequenzhunger der Mobilfunker schon bei der zweiten weichen.