Serienabmahnung wegen mangelhaften Impressums auf Websites

Eine Kanzlei aus Bochum hat etwa 1000 Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetz versandt.

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Von
  • Frank Möcke

Eine Kanzlei aus Bochum hat etwa 1000 Abmahnungen an Händler aus dem Bereich "Bürobedarf und Buch" wegen Verstoßes gegen das Teledienstegesetz (TDG) versandt. Sie moniert jeweils Zuwiderhandlungen gegen die Informationspflichten gemäß den Paragraphen 6 und 7 des TDG. Danach haben Diensteanbieter auf ihrer Webseite leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar unter anderem Angaben über ihren Namen, die Anschrift sowie den Handelsregistereintrag zu machen. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro berechnen die beiden Bochumer Rechtsanwälte jeweils knapp 1000 Euro Gebühren.

Schon lange haben Juristen damit gerechnet, dass Verstöße gegen die Impressumspflicht zu Serienabmahnungen führen werden. Die Regelung im TDG dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Ob ein Händler, der keine oder unvollständige Angaben über seine Firma macht, seinen Konkurrenten gegenüber auch einen Wettbewerbsverstoß begeht, müssen die Gerichte noch entscheiden. (fm)