Jedem Bundesland sein Lauschgesetz

Vertreter aus Politik und Internet-Industrie sehen für die gesetzliche Regelung der staatlichen Telekommunikationsüberwachung technische und rechtliche Probleme.

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Von
  • Monika Ermert

Amtliche Abhörer und Mitleser werden keine bundesweit einheitliche gesetzliche Ausgestaltung für ihre Arbeit bekommen – und selbst die technischen Anforderungen, die in puncto Überwachungsmaßnahmen an die zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichteten Zugangsvermittler gestellt werden, könnten auf unbestimmte Zeit je nach Bundesland divergieren. Das machten Vertreter aus Politik und Industrie bei einer Veranstaltung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft ECO deutlich, die am gestrigen Freitag in Frankfurt stattfand.

Mehrere Bundesländer planen eigene Gesetze zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Nach der Verabschiedung eigener TK-Überwachungsbestimmungen in Thüringen sei mit weiteren Landesgesetzen zu rechnen, sagte Jürgen Ullrich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). In seinem Ressort wolle man zumindest vermeiden, dass jedes Bundesland andere technische Ausgestaltungen von den TK-Dienstleistern verlangt. Anbieter, die länderübergreifend tätig sind, könnten ansonsten vor großen Problemen stehen.

Aber die Internet-Unternehmen klagen nicht nur über praktizierte Kleinstaaterei in der Gesetzgebung, sondern auch über technische Schwierigkeiten im Detail bei der Verwirklichung der vorgeschriebenen Überwachung von Telekommunikationsvorgängen. Jetzt geht die Diskussion um die "Technische Richtlinie Telekommunikationsüberwachung" (TR TKÜ) in die nächste, schwierige Runde. Vor allem bei den DSL-Internetzugängen erscheint es schwierig, Einzelkennungen von Teilnehmern auszufiltern, etwa IP-Adressen. Die Ausleitung der Daten von IP-Adressen, über die mehrere Einzelanschlüsse parallel ins Internet gehen, würde unbeteiligte Dritte ins Netz der Strafverfolger und Dienste gehen lassen und einen Eingriff in ihre Grundrechte darstellen.

Der Teufel stecke in vielen noch unerkannten Details, meint auch Lothar Reith von Nortel Networks: "Bei den derzeitigen Geschäftsmodellen im DSL-Markt sind der gesetzlich zur Überwachung Verpflichtete und das Unternehmen, das tatsächlich den Zugang zum Internet vermittelt, in den meisten Fällen nicht identisch", so Reith. Viele DSL-Anbieter setzen ihren Endkundenservice auf dem Netz eines großen Carriers auf. Grundsätzlich wäre in solchen Fällen denkbar, dass der Netzbetreiber den Service-Provider als Erfüllungsgehilfen mit der Überwachungsaufgabe betraut, meint Karl-Heinz Helf, zuständiger Referatsleiter bei der RegTP.

Die Regulierungsbehörde und die Branche sind darüber hinaus weiterhin uneinig darüber, ob die geforderten Reaktionszeiten bei der Überwachung von entsprechend breitbandigen Anschlüssen ausreichen. Strittig ist auch die Frage, inwieweit sich die riesigen Mengen gewonnener Daten reibungslos übergeben lassen.

Während die Diskussionen um die technischen Gesichtspunkte nun laufen, scheint der Richtlinie, um die es geht, von europäischer Seite bereits der Boden entzogen zu werden: Eine neue EU-Bestimmung beraubt die TR TKÜ laut BMWA-Vertreter Ullrich praktisch ihrer Existenzberechtigung. Entsprechend dieser Bestimmung darf es, so Ullrich, künftig keine Vorabnahmen für neue Anlagen geben. Die TR TKÜ ziele jedoch gerade auf eine vorherige Lizenzierung der Überwachungseinrichtungen. Die EU-Bestimmung, die eigentlich Bürokratie abbauen solle, würde auf diese Weise aber dazu führen, dass die RegTP die betreffenden Anlagen erst nach deren Installation prüfen werde. Das wiederum sei gar nicht im Sinne der Netzbetreiber. Wenn nämlich Verstöße im Betrieb festgestellt würden, seien notwendige Änderungen "vielleicht nicht gerade aus der Portokasse zu bezahlen." Um die TR TKÜ wenigstens als Regelwerk für die Spezifikationen zu erhalten, will das BMWA die Richtlinie nun im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) verankern.

Als weitere mögliche Neuregelung im Rahmen der TKG-Novelle nannte Ullrich den Vorschlag, bereits im TKG selbst und nicht erst in der nachgeschalteten TKÜV den Kreis derjenigen einzuschränken, die ständig die Überwachungsanlagen vorhalten müssen. Betreiber von nichtöffentlichen Netzen, etwa Firmen-Intranets, müssten dann nicht mehr "in der zweiten Runde bibbern." Etwaigen Einzelanfragen der Strafverfolger und Dienste, die auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze erfolgen, müssten freilich alle Anbieter nachkommen. Maßgeblich und bindend für die Strafverfolger sind nach Ansicht von Jürgen Peter Graf, Oberstaatsanwalt am BGH, zunächst einmal die allgemeinen Gesetze.

Die immer noch bestehende Kontroverse um die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) brachte Graf auf den Punkt: "Die TKÜV ist da, und keiner will sie wirklich haben." Die Provider wollten sie nicht, weil es Geld koste, und die Strafverfolger seien eigentlich auch gar nicht an die TKÜV gebunden, sondern arbeiteten auf Grundlage der Strafprozessordnung (STPO). Damit seien in der Regel in den vergangenen Jahren auch zufriedenstellende Ergebnisse bei Überwachungsmaßnahmen erzielt worden. Dennoch solle man nicht auf die TKÜV verzichten, immerhin könne das Vorhalten der entsprechenden Technik die auf jeden Fall notwendigen Maßnahmen erleichtern.

Telekommunikationsüberwachung kostet Geld – und einen Hinweis darauf, was in dieser Hinsicht den Anbietern in Deutschland blühen könnte, soll das Beispiel der Niederlande geben. Laut Hans Leemans, dem Vorsitzenden des Niederländischen Providerverbandes, haben die Investitionen niederländischer Service-Provider – bei allerdings deutlich umfangreicheren gesetzlichen Ansprüchen als in Deutschland – seit 1998 die Hundert-Millionen Euro-Schwelle erreicht. Die Zahl der tatsächlich von ISPs angeordneten Überwachungen liege dagegen gerade mal bei einer Handvoll. Leemans ist überzeugt davon, dass die in Holland höheren TK-Preise mit auf diese Ausgaben zurückzuführen seien. Für finanziell sinnvoll hält er dagegen die Einrichtung einer zentralen Adressdatenbank für Kundendaten, die zeitaufwendige Mehrfachanfragen bei den Unternehmen vermeiden könne. (Monika Ermert)/ (gr)