Auslegungssache 62: Massenüberwachung mit "Chatkontrolle"?

Im c't-Datenschutz-Podcast klären wir zusammen mit dem EU-Parlamentarier Patrick Breyer, woran sich die Kritik an den EU-Plänen zur "Chatkontrolle" entfacht.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich
  • Joerg Heidrich

Selten hat ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission so viel Widerspruch in kurzer Zeit geerntet, wie die am 11. Mai vorgestellten "neuen EU-Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet". Dies liegt keineswegs am unbestritten wichtigen Ziel, die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder einzudämmen. Es sind die Mittel dazu, die auf rigide Ablehnung von Bürgerrechtlern, Datenschützern, aber auch von Wirtschaftsverbänden und mehreren Bundesministerien stoßen.

Beispielsweise will die EU-Kommission Anbieter verschlüsselter Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Apple dazu zwingen, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen sowie mit verdeckten Text-Scans von Chat-Nachrichten gegen Grooming vorzugehen. Zur Koordination mit den Behörden in den Mitgliedsländern soll eine neue EU-Zentralstelle aufgebaut werden.

Patrick Breyer beim abendlichen Auslegungssache-Podcasten in seinem Brüsseler Parlamentsbüro

Patrick Breyer, EU-Parlamentarier der Piratenpartei, hat für dieses Vorhaben den Begriff "Chatkontrolle" geprägt. Unablässig wies er in den vergangenen Monaten auf die Gefahren der Kommissionspläne für die Privatsphäre jeder Bürgerin und jedes Bürgers der EU hin. Seiner Ansicht nach würde das Gesetzespaket tief in die Grundrechte, beispielsweise das Fernmeldegeheimnis, eingreifen. Auf seiner Website ruft er die Zivilgesellschaft zum Widerstand auf.

Im c't-Datenschutz-Podcast erläutert der Jurist und Richter, wie es zu dem Entwurf kam, was genau darin steht, wo er die Gefahren für Bürgerrechte und Datenschutz sieht, und wie er die Motive der beteiligten Kommissions-Mitglieder einschätzt. Breyer weist darauf hin, dass seiner Beobachtung nach der Widerspruch nur in Deutschland so groß war, ähnliches habe er in keinem anderen EU-Mitgliedsland beobachtet. Er befürchte, dass der Entwurf ohne einschneidende Abschwächungen von Bürgerrechtseingriffen die weiteren Stationen im Gesetzgebungsprozess (EU-Parlament und Rat) passieren könnte.

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Episode 62:

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(hob)