Chipmangel könnte Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte verzögern

Der Chipmangel wirkt sich wohl auch auf die Verteilung der elektronischen Gesundheitskarte aus. Die neueste Generation sollte spätestens 2023 verschickt werden.

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Person im Schutzanzug hält Chip in der Hand

NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte

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Die durch die Coronakrise angespannte Situation am Halbleitermarkt und damit verbundene Lieferengpässe könnten sich auch die Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten (eGK) auswirken. In den Karten ist eine Prozessorchipkarte eingebaut. Auf Nachfrage bei verschiedenen Krankenkassen hat sich ein unterschiedliches Bild ergeben.

Die AOK als größter Versicherer gab an, unter anderem aufgrund des Shanghai-Lockdowns erneut von einem akuten Chipmangel betroffen zu sein. Die Barmer und die IKK sehen zwar die Möglichkeit von Problemen, bei ihnen gebe es derzeit allerdings keinen Mangel. Die IKK schließt mögliche Lieferengpässe nicht aus. Bei der Techniker hingegen werden keine Engpässe gesehen.

Update

Inzwischen hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zum möglichen Chipmangel für die Produktion elektronischer Gesundheitskarten geantwortet. Die Bundesregierung nehme das Thema sehr ernst und stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit der Gesellschaft für Telematik, die wiederum von den Kartenherstellern frühzeitig über Lieferengpässe informiert werde. Die Verantwortung liege bei den Krankenkassen, die "die Unannehmlichlichkeiten [...] für die Versicherten so gering wie möglich halten".

Die AOK weist darauf hin, dass gesetzlich Versicherten durch den Engpass keine Nachteile entstehen würden. "Sie erhalten in der Übergangszeit von ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine sogenannte 'Ersatzbescheinigung', die sie anstelle der eGK bei ihrem Arzt- oder Zahnarztbesuch vorlegen. Die Leistungen werden wie bisher vom Arzt oder Zahnarzt erbracht und direkt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet.", so die AOK.

Bisher sei es allerdings lediglich "in wenigen Ausnahmefällen und in einzelnen Regionen" zur Ausgabe dieser Bescheinigungen gekommen. Aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe rechnen die AOK-Versicherungen damit, im Laufe des Sommers mehr Ersatzbescheinigungen ausstellen zu müssen.

Da Version 2.1 der elektronischen Gesundheitskarte Voraussetzung für die E-Rezept-App ist, könnte das die geplante Einführung des E-Rezepts ebenfalls verzögern. Außerdem werden noch eine PIN von der Krankenkasse und ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens Android 7 oder iOS 14 benötigt. Allerdings bieten manche Krankenkassen, mittels Fasttrack eine kartenlose Anmeldung an, die anscheinend noch nicht bei allen Krankenkassen reibungslos funktioniert. Außerdem ist für diese Art der Anmeldung die App für die elektronische Patientenakte (ePA) der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, für die Versicherte ein Video-Identverfahren vornehmen müssen.

(mack)