LNG-Terminals: Netzagentur will neue Abhängigkeiten beim Gas-Import vermeiden

Der Import von Flüssiggas (LNG) soll Deutschland weniger abhängig von russischem Erdgas machen. Die Regulierungsbehörde setzt dafür die Rahmenbedingungen.

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Flüssigerdgas-Tanker und eine schwimmende Einheit zur Regasifizierung

(Bild: Vytautas Kielaitis / Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem Regelkatalog für die Betreiber von LNG-Anlagen. Dadurch soll verhindert werden, dass einseitige Abhängigkeiten von einigen wenigen Importeuren oder Importländern für Flüssigerdgas entstehen, teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit. Im Zuge des jetzt eingeleiteten Festlegungsverfahrens werden vom 28. Juni bis zum 26. Juli erst einmal die Betroffenen angehört.

Angesichts der geopolitischen Situation und der hohen Abhängigkeit Deutschlands von russischem Erdgas soll mit dem Bau von LNG-Terminals die Gasversorgung breiter aufgestellt werden. In Wilhelmshaven ist dazu bereits ein Terminal mit schwimmenden Regasifizierungsanlagen in Bau. Weitere Standorte sind im Gespräch. Ein eigens beschlossenes LNG-Beschleunigungsgesetz soll eine schnelle Umsetzung ermöglichen.

Da es bislang noch keine LNG-Anlagen in Deutschland gibt, legt die Bundesnetzagentur die Rechte und Pflichten erstmals fest. Dabei geht es vor allem um Transparenz und den freien Marktzugang. Die Entgelte für die Nutzung von LNG-Terminals werden hingegen damit nicht vorgegeben.

Betreiber von LNG-Anlagen – egal ob stationär oder schwimmend – haben dem Vorschlag zufolge bestimmte Berichtspflichten gegenüber der Bundesnetzagentur. Bei der Vergabe ihrer Umschlagskapazitäten haben sie zudem bestimmte Grundsätze einzuhalten. Dazu zählen zum Beispiel Mindest- und Höchstbuchungsdauern. So dürfen laut Vorschlag 20 Prozent der langfristig zu vergebenen Jahresdurchsatzkapazität höchstens 15 Jahre lang vergeben werden. 10 Prozent der maximalen Kapazität einer Anlage sind zudem für die kurzfristige Vergabe vorzuhalten. Damit soll verhindert werden, dass die LNG-Infrastruktur nur einzelnen Importeuren auf der Basis langfristiger Kapazitätsverträge zur exklusiven Nutzung vorbehalten bleibt.

Der Entwurf sieht auch vor, dass Nutzer von LNG-Umschlagskapazitäten diese auf dem Sekundärmarkt handeln können. Gleichzeitig werden Betreiber einer LNG-Anlage verpflichtet, ungenutzte Kapazitäten auf dem Markt nach dem "Use it or lose it"-Verfahren anzubieten. Dadurch soll zum Beispiel verhindert werden, dass Umschlagmöglichkeiten künstlich verknappt oder im Wettbewerb Mitbewerber blockiert werden.

An der jetzt begonnenen Konsultation können sich Betreiber, Planer und Projektierer von LNG-Anlagen, Netzbetreiber sowie andere Marktbeteiligte und Interessenten beteiligen.

(mki)