Telegram-Chef: Apple fügt Technikbranche wirtschaftlichen Schaden zu

Der Gründer der Messaging-App kritisiert den App Store erneut scharf. Ein Update stecke schon zwei Wochen bei Apple fest – ohne Erklärung.

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(Bild: Justlight/Shutterstock.com)

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Von
  • Leo Becker

Apples Vorgehen sorgt bei Telegram-Gründer Pavel Durov erneut für Verärgerung: Mit dem "obskuren Prüfprozess" des App Stores sorge der Plattformbetreiber nicht nur für Frustration, sondern füge App-Entwicklern "direkte finanzielle Verluste" zu, schimpft Durov in einer Mitteilung. Ein wichtiges Update für den Messenger stecke schon seit zwei Wochen bei Apple fest – ohne jegliche Erklärung. Wenn schon große Apps wie Telegram derart behandelt werden, könne er sich nur ausmalen, wie schwierig es für kleinere App-Entwickler ist, so Durov.

Schwierigkeiten mit der App-Prüfung sieht der Telegram-Chef als ein Problem, das zu der von Apple und Google veranschlagten Provision auf In-App-Käufe in Höhe von bis zu 30 Prozent hinzukommt. Den wirtschaftlichen Schaden, den Apple der Technikbranche damit bereits zugefügt habe, könnte auch durch das Eingreifen von Regulierungsbehörden nicht mehr wettgemacht werden, betonte Durov.

Apple und Telegram gerieten in den letzten Jahren immer wieder aneinander, 2018 entfernte Apple den Messenger vorübergehend aus dem App Store, angeblich wegen dort geteilten Inhalten, die sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten.

Auch Apples Eingreifen in über Telegram verbreitete Inhalte sorgte bei Durov für Unmut. Er dürfe Nutzer noch nicht einmal über die von Apple angeordnete Löschung von Mitteilungen informieren. Apples WebKit-Zwang kritisierte der Telegram-Gründer ebenfalls; Web-Apps würden gezielt eingeschränkt, um den für Apple lukrativen App-Vertrieb nicht zu stören.

Medienberichten zufolge hatte auch Telegram vor rund zwei Jahren eine Kartellbeschwerde gegen Apple bei der EU-Kommission angestrengt, der App-Store-Zwang behindere den Wettbewerb. Durch den inzwischen verabschiedeten Digital Markets Act soll es Apple künftig nicht mehr erlaubt sein, den Software-Vertrieb auf den eigenen Laden zu beschränken.

(lbe)