Amazon will Kaufempfehlungssystem patentieren lassen

Der Online-Versandhändler Amazon scheint von fragwürdigen Patenten nicht genug zu bekommen: Nach dem 1-Click-Patent plant das Unternehmen nun einen neuen Coup.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Online-Versandhändler Amazon scheint von fragwürdigen Patenten nicht genug zu bekommen: Nach dem umstrittenen 1-Click-Patent -- dieses ermöglicht registrierten Amazon-Kunden, mit nur einem Mausklick eine Bestellung aufzugeben -- will das Unternehmen nun auch sein Kaufempfehlungssystem in den USA schützen lassen. Einen entsprechenden Antrag reichte das Unternehmen schon im Januar 2002 beim US-Patentamt ein, jetzt wurde das Formular mit dem Titel Content personalization based on actions performed during a current browsing session auf den Online-Seiten der Behörde veröffentlicht.

Amazons Kaufempfehlungssystem beruht darauf, das Surf-Verhalten der Besucher in den Onlineshops kontinuierlich zu analysieren und zieht anhand aufgerufener Seiten Rückschlüsse auf mögliche Interessen der Käufer. Wenn sich beispielsweise mehrere Shopper neben dem Buch X auch für CD Y oder DVD Z interessiert haben, wird Besuchern mit ähnlichem Surf-Verhalten diese Information als Kaufempfehlung unterbreitet. Was bisher schon nach dem Motto "Kunden, die diese DVD gekauft haben, haben auch jene DVDs gekauft" praktiziert wird, soll -- folgt man dem Patentantrag -- künftig also auch ohne Bestellung Usus werden: allein das Stöbern in den Angeboten reicht aus, um den Kunden bestimmte Produkte vorrangig zu empfehlen.

In der Vergangenheit sorgte Amazons Kaufempfehlungssystem allerdings immer wieder für Kuriositäten. So wurde etwa den Interessenten an einem Bestseller zur spirituellen Erneuerung eine Publikation zu Sexualpraktiken unter Männern offeriert. Und wer sich in die neue Welt des .NET einlesen wollte, bekam den Hinweis, doch bitteschön auch für saubere Unterwäsche zu sorgen. Ob ein auf reines Surf-Verhalten ausgelegtes Empfehlungsverfahren bei Amazon besser funktionieren wird, ist daher mehr als fraglich.

Zudem muss Amazon sich womöglich ähnlich wie beim 1-Click-Patent, das als Musterbeispiel eines unsinnigen Patentanspruchs gilt, wieder auf langwierige Patentstreitigkeiten einstellen. Obwohl die 1-Click-Technik lediglich auf dem verbreiteten Cookie-Mechanismus beruht, hatte Amazon darauf ein Patent erhalten. Der Rechtsstreit mit Konkurrent Barnes & Noble, dessen "Express Lane" ebenfalls Bestellungen mit einem Mausklick ermöglichte, wurde erst nach jahrelangem juristischem Ringen durch einen außergerichtlichen Kompromiss beigelegt. (pmz)