Copyright für Tonerkartuschen

Der Druckerhersteller Lexmark will vor einem US-Gericht durchsetzen, dass seine Tonerkartuschen durch Urheberrecht geschützt sind.

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Von
  • Tim Gerber

Der amerikanische Druckerhersteller Lexmark hat vor dem US-Bezirksgericht von Ost-Kentucky Klage gegen einen Refill-Anbieter wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen eingelegt. Die beklagte Firma Static Control Components beliefert Refill-Unternehmen mit Tonerpulver und sonstigem Zubehör für die Wiederaufbereitung von Tonerkartuschen für Laserdrucker. Ein Chip mit einem Programm zur Füllstandsüberwachung verhindert bei Lexmark-Kartuschen der Typen T520/522 und T620/622 das Recycling durch andere Firmen als Lexmark selbst. Deshalb bietet Static Control Components einen Nachbau dieses Chips zum Austausch an.

Mit diesem Nachbau verstoße Static Control Components gegen das Urheberrecht und verletze insbesondere die Bestimmungen des Abschnitt 1201 des so genannten Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Diese Stelle des DMCA enthält das Verbot, technische Schutzmaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen zu umgehen, sowie Know-how oder Hilfsmittel anzubieten oder zu veröffentlichen, mit denen technische Schutzmaßnahmen umgangen werden können. Berichten in US-Medien zu Folge hat Lexmark mit seiner Klage nach Expertenansicht durchaus Aussicht auf Erfolg. Vor Einführung des DMCA im Jahr 1998 hätte der Druckerhersteller dagegen kaum Chancen gehabt, mit Hilfe des Urheberrechts das Recycling seiner Tonerkartuschen zu verhindern.

Ganz ähnliche Verbotsregelungen zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sieht eine Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union vor. Sie muss in Kürze in die nationalen Gesetze ihrer Mitgliedsstaaten aufgenommen werden. Verstöße gegen das Verbot sollen nach der Richtlinie sogar unter Strafe gestellt werden.

Sollte es den Druckerherstellern tatsächlich gelingen, mit Hilfe des Urheberrechts ihre Verbrauchsmaterialien vor Wiederverwertung zu schützen, so stünde dies im Widerspruch zur eben erst verabschiedeten Elektronikschrott-Richtlinie der EU. Danach sollen ab 2006 solche Produkte unzulässig sein, die mit technischen Tricks eine Wiederverwertung von Verbrauchsteilen verhindern. Zudem hatte EU-Binnenmarktskommissar Mario Monti vor wenigen Monaten angekündigt, gemeinsam mit seinem US-Kollegen für mehr Wettbewerb bei den Druckerverbrauchsmaterialien sorgen zu wollen.

Patente auf Verbrauchsmaterialien sind in Europa bislang eher umstritten. Sollten Chips auf Tonerkartuschen und Tintenpatronen demnächst den Schutz des Urheberrechts genießen, dürfte es künftig eher weniger als mehr Wettbewerb geben. (tig)