Explodierende Nebenkosten: Forderung nach effektivem Kündigungsschutz wird lauter

Vonovia will allenfalls darüber informieren, wie säumige Mieter an staatliche Hilfen kommen können. Foto: Laurardnk / CC-BY-SA-4.0

Vonovia will säumige Haushalte nach zwei Monaten vor die Tür setzen. Verbände schreiben Offenen Brief an den Bundesjustizminister: Auch fristgerechte Kündigungen sollen bei Begleichung der Mietschulden unwirksam werden.

Wegen steigender Energiekosten und zunehmender Zahlungsschwierigkeiten vieler Haushalte befürchten Sozialverbände, Gewerkschaften und Mietervereine eine Welle von Wohnungskündigungen. In einem Offenen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) fordern sie einen effektiveren Kündigungsschutz. Auch die Neue Richtervereinigung und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein haben das Schreiben vom 28. September unterzeichnet.

Besonders in angespannten Wohnungsmärkten wird häufig wegen höherer Wiedervermietungsmieten von Vermieter:innen jede Möglichkeit genutzt, den Mietvertrag zu kündigen. Hierdurch geraten Personen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, unter den enormen Druck drohender Wohnungslosigkeit.


Aus dem Offenen Brief "Wohnungen sichern durch effektiven Kündigungsschutz"

Wenn Mietzahlungen ganz oder teilweise ausbleiben, wird von Vermieterseite regelmäßig sowohl eine fristlose als auch hilfsweise eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen. Innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage kann aber zumindest die fristlose Kündigung unwirksam gemacht werden, wenn der gesamte Mietrückstand ausgeglichen wird.

"Heilung" bisher nicht bei fristgerechter Kündigung

Diese "Heilung" wirkt sich nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nur auf die fristlose Kündigung aus. Eine zugleich hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung, die auf dem gleichen Zahlungsrückstand beruht, bleibt dagegen wirksam.

Vonovia will vor Rausschmiss "in Kontakt" treten

Der Immobilienkonzern Vonovia hat bereits klargestellt: Wer über einen Zeitraum von zwei Monaten nicht zahlen kann, muss damit rechnen, seine Wohnung zu verlieren. Das geht aus Dokumenten zu einem Investorentag hervor, die der Konzern am Dienstag vorlegte.

Allerdings will Vonovia vorher mit betroffenen Haushalten "in Kontakt" treten, um die Gründe für Zahlungsversäumnisse zu erfahren und sie darüber zu informieren, wie sie möglicherweise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen kommen.

Kämen sie trotz eines "Angebots individueller Lösungen durch Vonovia" ihren Verpflichtungen nicht nach, lasse der Konzern ihnen eine formelle Zahlungsaufforderung zukommen. Sobald sich die Rückstände auf den Wert von zwei Monatsmieten summierten hätten, folge als letzter Schritt die Räumungsklage. Danach könne die betroffene Wohnung neu vermietet werden.

Im Offenen Brief an den Bundesjustizminister wird daher gefordert, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen: "Stellen Sie gesetzlich klar, dass sich die 'Heilungswirkung' bei Begleichung aller Mietschulden auch auf die ordentliche Kündigung erstreckt", heißt es darin.