eHealth: Geringere Gebühren für "Fremdkonnektoren"

In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich Konnektor-as-a-Service Anbieter Red Medical und der PsyPrax auf geringere Gebühren für "Fremdkonnektoren".

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(Bild: PopTika / Shutterstock.com)

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Der Konnektor-as-Service-Anbieter Red Medical hatte vor dem Münchner Landgericht gegen den Anbieter von Praxisverwaltungssoftware (PVS) für Psychotherapeuten PsyPrax geklagt. Red Medical ist ein Cloud-Anbieter für besonders gesicherte Hardware-Router – Konnektoren – in Rechenzentren, an denen bis zu zehn Praxen angeschlossen sein können. Die Konnektoren verbinden unter anderem Kliniken und Arztpraxen mit der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens. PsyPrax hingegen bietet neben Praxissoftware ebenfalls Dienste rund um die Anbindung an die TI an. Wer die Dienste anderer Anbieter in Anspruch nehmen will, muss zusätzliche Kosten in Höhe von 35 Euro pro Monat bezahlen, wenn etwa ein Konnektor aus dem Rechenzentrum von Red Medical zum Einsatz kam. Insgesamt gibt es derzeit weit über 100 verschiedene Anbieter von PVS.

Die Parteien einigten sich in einem Vergleich, dass PsyPrax künftig nicht mehr als zehn Euro pro Monat für den Anschluss an seine Software verlangt. Die Verpflichtung gilt bis zum 30. Juni 2024, weil die die Regelung danach vermutlich nicht mehr nötig ist, weil das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorsieht, dass derartige Zusatzgebühren künftig untersagt werden sollen.

Red-Medical-Geschäftsführer Jochen Brüggemann geht davon aus, "dass andere Anbieter hier nachziehen und auch im Angesicht des neuen § 332a SGB V solche Praktiken unterlassen werden."

Update

Artikel im Zuge einer geforderten Gegendarstellung der PsyPrax GmbH überarbeitet, um zu verdeutlichen, dass es kein Urteil des Landgerichts gab, sondern ein Vergleich geschlossen wurde; falschen Hinweis aus der ursprünglichen Red-Medical-Pressemitteilung auf eine Unterlassungserklärung entfernt; vermeintliches Zitat des Gerichts zu "wettbewerbswidrigen Kosten" gestrichen.

(mack)