Webimpressum und kein Ende

Ein Dienste-Anbieter aus Köln verschickt per E-Mail Warnungen vor angeblich fehlerhaften Angaben im Impressum von Websites und bietet sich selbst als Rettung an.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Anselm Withöft

Ein Anbieter aus Köln, der sich selbst als impressum-service.de bezeichnet, schreibt aktuell offenbar beliebige Websitebetreiber unaufgefordert per E-Mail an. Das Unternehmen teilt darin mit, das Impressum des Empfängers sei nicht korrekt, sodass eine Abmahnung und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohten. Viel Mühe gibt sich der Dienst bei der Überprüfung aber offensichtlich nicht: Die Mails gehen auch an Betreiber, deren Websites über ein vollständiges Impressum verfügen.

Pikanterweise ist die Mail auch inhaltlich falsch. Der angeblich spezialisierte Dienst klärt nämlich auf, dass nach Paragraf 6 Teledienstegesetz (TDG) ein Bußgeld möglich sei. Tatsächlich steht diese Regelung jedoch ein paar Hausnummern weiter, nämlich in Paragraf 12 TDG. Empfänger der E-Mail sollten daher sehr sorgfältig prüfen, ob sie mit diesem Diensteanbieter tatsächlich zusammenarbeiten wollen, rät Rechtsanwalt Anselm Withöft von der Düsseldorfer Kanzlei withöft, terhaag & rossenhövel.

Die Prüfung, ob das Impressum einer fremden Website die rechtlichen Vorschriften einhält, entspricht einer Rechtsberatung. Wer diese leistet, muss dafür eine Genehmigung besitzen. Doch weder auf der Website noch in den E-Mails des Dienstes findet sich ein Hinweis, dass impressum-service.de eine solche Genehmigung hat. Eine eventuelle Beratungserlaubnis wäre aber nach Paragraf 6 Ziff. 5 TDG im Impressum der Website anzugeben: Üblicherweise die Rechtsanwaltskammer, der ein Anwalt angehört, sowie die Grundlagen seiner Tätigkeit (Bundesrechtsanwaltsordnung und Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung). Es spricht daher viel dafür, dass der angeblich rettende Service selbst gleich mehrfach gegen die Rechtsordnung verstößt: Zunächst wirbt er mit unverlangten E-Mails für seine Dienste und erbringt dann Leistungen, für die eine Erlaubnis erforderlich ist, die aber fehlt.

Das TDG schreibt seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet eine Reihe von Angaben zum Betreiber machen muss. Es sind bereits etliche Abmahnwellen durch Deutschland gerollt, bei denen Unternehmen angegriffen wurden, auf deren Website das Impressum fehlte oder mangelhaft war. Das Landgericht Düsseldorf hat daraufhin einstweilige Verfügungen gegen einzelne Betreiber erlassen.

Fazit für Website-Betreiber: Ein Impressum ist zwingend notwendig. Es muss auch die im Gesetz geforderten Angaben enthalten, die je nach Art des Angebots und des Anbieters variiert. Um zu einem juristisch wasserdichten Webimpressum zu kommen, sollte man aber nicht auf unseriöse Dienste zurückgreifen. (Anselm Withöft)/ (ad)