Platz auf der Fernbedienung: ARD und ZDF vor RTL und Sat.1

Die Medienanstalten haben festgelegt, welche Sender auf die vordersten Plätze kommen. Öffentlich-rechtliche Angebote landen vor den privaten Sendern.

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Eine Fernbedienung

28 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen Streaming-Dienste.

(Bild: dpa, Monika Skolimowska)

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Die Medienanstalten haben die "Public Value"-Angebote veröffentlicht, die künftig auf Smart-TVs und elektronischen Programmführern bevorzugt darzustellen sind. Jetzt steht fest, welche Angebote aus den Bereichen Bewegtbild, Audio und Telemedien künftig auf Benutzeroberflächen wie elektronischen Programmführern (EPGs) etwa auf Smart-TVs leicht auffindbar sein müssen. Die Landesmedienanstalten haben am Donnerstag die entsprechende Liste von "Public Value"-Sendern und -Diensten veröffentlicht. Es handelt sich dabei um "beitragsfinanzierten Programme" sowie private Stationen, "die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten" oder Regionalfenster aufnehmen.

Die Pflicht zur bevorzugten Darstellung dieser Angebote mit öffentlichem Mehrwert geht auf den Medienstaatsvertrag (MStV) der Länder zurück. Bei der federführenden Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen (NRW) waren im Lauf des Auswahlverfahrens 325 Anträge eingegangen. Über diese sei "nach der Sichtung im Rahmen einer Prüfgruppe von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständigem Organ "einstimmig entschieden" worden, heißt es bei den Medienanstalten.

Am 1. Juni 2022 versandten die staatsfernen Institutionen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt die Bescheide an die Antragsteller. Mit der Publikation der einschlägigen Liste warteten die Medienwächter noch fast vier Monate, um mögliche Widersprüche zu berücksichtigen und ein rechtskräftiges Verzeichnis herauszugeben. Die Aufnahme in den Public-Value-Club gilt zunächst für drei Jahre.

Auf die sechs Seiten umfassende Gesamtübersicht schafften es schließlich rund 250 Angebote, wobei der Großteil aus dem Bereich Radio stammt. Die alphanumerische Liste reicht von 104.6 RTL Berlins Hitradio über das queere Radio Lulu.fm und Radio Fantasy bis zu den Fernsehsender Welt und Westwald-Wied TV.

Dazu kommt eine Empfehlung der Medienanstalten für "Reihenfolge-Listungen" sortiert nach den drei erfassten Mediengattungen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Medienwächter um das Ergebnis der Einigung mit den Anbietern der gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme ARD, ZDF und Deutschlandradio, die auf der Liste von vornherein als gesetzt galten. Nach dem Ersten und dem Zweiten sollten demnach auf Platz drei bis sechs RTL, Sat.1, ProSieben und Vox folgen vor dem jeweiligen dritten Programm aus der ARD-Gruppe. Platz 14 etwa ist für "Bild" vorgesehen, auf 32 landet Pluto TV.

Die Ausspielung der lokalen und regionalen Bewegtbildangebote im Container am Ende der Listung soll auf Ebene von Regierungsbezirken oder vergleichbaren regionalen Einheiten geolokalisiert erfolgen, ist dem Ratgeber zu entnehmen. Das gleiche gilt für sämtliche Audio-Angebote. Bei den Telemedien sollen die Mediatheken von ARD und ZDF als erste angezeigt werden. Erst auf den hinteren Rängen taucht etwa der Streaming-Dienst RTL+ auf.

Das Ergebnis bilde "die Stärken beider Teile des dualen Systems in Deutschland ab", betonte Tobias Schmid, Direktor der LfM NRW. Die umfangreichen Listen seien "nicht zuletzt ein Beweis für die Qualität unserer privaten Angebote", ergänzte Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). Man erwarte, dass die Vorgaben nun "auch von allen zeitnah umgesetzt werden". Im Medienstaatsvertrag ist hier eine Frist von sechs Monaten vorgesehen, soweit technisch und wirtschaftlich machbar.

Die Implementierung der Vorgaben sei "nicht trivial, weil jede Benutzeroberfläche unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt", erklärte Andrea Huber, Geschäftsführerin des Breitband- und Kabelnetzbetreiberverbands Anga gegenüber heise online. "Dabei geht es weniger um die Zahl der Angebote als um das Wie der Umsetzung der Auffindbarkeit." Wichtig sei daher, dass die Medienanstalten "hinreichend Flexibilität bei der Umsetzung in praktischen Details einräumen". Ein breites Wirtschaftsbündnis war 2019 gegen die Länderpläne Sturm gelaufen. Es beklagte etwa eine Bevormundung der Verbraucher und befürchtete, dass existierende Marktpositionen zementiert würden.

(hag)