Antisemitismus-Beauftragter will "problematische Netzkultur auf Twitter" stoppen

Michael Blume wehrt sich im Eilverfahren gegen eine Verleumdungskampagne auf Twitter. Die EU-Kommission beklagt einen schleppenden Kampf gegen Online-Hetze.

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(Bild: sebastianosecondi / Shutterstock.com)

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Twitter hat nicht erst nach der Übernahme durch Elon Musk mit Hass und Hetze zu kämpfen. Vor dem Landgericht Frankfurt startete am Donnerstag ein Eilverfahren gegen das soziale Netzwerk, dessen Ursprung bereits einige Zeit zurückliegt: Seit Monaten sieht sich der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume, auf der Plattform massiven Angriffen ausgesetzt. Er beklagt eine Verleumdungskampagne gegen sich, die er dauerhaft stoppen will.

Auf Twitter seien immer wieder falsche Behauptungen über ihn verbreitet worden, bringt Blume in seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern vor (Az.: 2-03 I 325/22). Obwohl 46 diffamierende Tweets mehrfach und sogar mit anwaltlicher Unterstützung unter Bezug auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gemeldet worden seien, habe der Betreiber sie "unter eklatanter Missachtung der Rechtslage" nahezu alle online stehen lassen. Erst mehr als eine Woche später sei das für die Kampagne hauptverantwortliche Konto gesperrt worden, womit auch die Kommentare verschwanden.

Diese Entscheidung sei nur auf der Basis interner Richtlinien getroffen worden, gibt der Regierungsvertreter zu bedenken. Das sei nicht verlässlich: Das Unternehmen treffe immer wieder Entscheidungen zur Wiederherstellung gesperrter Accounts – und zwar nach eigenen Maßstäben, die sich schnell ändern könnten. Der neue Eigentümer Musk kündigte gerade eine Generalamnestie für blockierte Nutzer an. Blume begründet sein Vorgehen auch damit, "die Rückmeldungen von vielen Mit-Betroffenen von Trolling" wahrzunehmen, "die mich bitten, die problematische Netzkultur auf Twitter nicht hinzunehmen".

"Das ist leider kein Einzelfall, sondern ein Muster", bestätigt Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin der Hilfsorganisation HateAid, die Blume in dem Verfahren unterstützt. "Wir erleben immer wieder, dass Plattformen gezielte Hasskampagnen trotz Kenntnis einfach laufen lassen und Meldungen der Betroffenen ignorieren." Von den Verleumdungen bleibe immer etwas hängen. Vor allem Twitter spiele nach seinen eigenen willkürlichen Regeln und müsse dafür nun zur Verantwortung gezogen werden.

Ziel des Verfahrens ist es laut HateAid, neben den bereits gemeldeten Tweets auch alle derzeit auf der Plattform vorhandenen "kerngleichen Inhalte" entfernen zu lassen. Bereits im April hatte das Landgericht Frankfurt nach einer Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen Facebook entschieden, dass dies den Plattformen zuzumuten sei.

"Für die Frage, was auf Twitter verbreitet oder entfernt wird, gilt das Recht und nicht die politischen Befindlichkeiten eines Milliardärs", betonte Blumes Anwalt Chan-jo Jun, der auch Künast bereits vertrat. Musk wolle die Moderation von Inhalten verstärkt Algorithmen überlassen. Das funktioniere aber allenfalls bei Schimpfwörtern, nicht bei Verleumdungen, "wo die Wahrheit nicht in der Formulierung ermittelt werden kann".

Bei der Verhandlung versicherte Twitters Anwalt Markus Langen laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ), dass das einschlägige Nutzerkonto zwar einmal wiederhergestellt, inzwischen aber dauerhaft gesperrt sei. Er habe zudem die Frage aufgeworfen, ob der Pflichtenkatalog des NetzDG aktuell überhaupt auf Twitter anwendbar sei. Laut dem Schriftverkehr zwischen beiden Parteien, den Jun in Auszügen just auf Twitter veröffentlichte, müsse der Betreiber momentan weder die Meldepflicht ans Bundeskriminalamt (BKA), noch das "Gegenvorstellungsverfahren" befolgen. Durch letzteres werden soziale Netzwerke verpflichtet, auf Antrag eines Nutzers Löschentscheidungen zu überprüfen.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschied im März, dass Google und die Facebook-Mutter Meta die BKA-Meldeauflage vorläufig nicht umsetzen müssen. Die Anträge richteten sich auch gegen das Gegenvorstellungsverfahren. Hier fehle es aber am Rechtsschutzbedürfnis, entschieden die rheinischen Richter. Beim VG Köln sind zum NetzDG weitere Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz von Twitter und TikTok anhängig. Twitters Anwälte verwiesen in dem Frankfurter Verfahren nun darauf, dass das Bundesamt für Justiz "bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache" gegenüber dem Betreiber keine Maßnahmen auch zum Gegenvorstellungsverfahren anordnen werde.

Dass das Bundesjustizministerium (BMJ) prinzipiell eine "Stillhaltezusage" abgegeben hat, um den Kölner Richtern eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, sprach sich bereits herum. Als neu und skandalös wertet Jun aber die Erkenntnis, dass sich das Zugeständnis auch auf das Abhilfeverfahren für angezweifelte Löschungen beziehen soll. Er habe sich seit Monaten gewundert, wieso Twitter aufgrund fehlender Gegenvorstellungsoption nicht längst ein Bußgeld habe zahlen müssen.

Das BMJ erklärte der FAZ, das NetzDG gelte prinzipiell auch weiter für Twitter. Eine "Absprache" zwischen der Bundesregierung und dem Konzern, Verstöße nach diesem Gesetz nicht zu ahnden, existiere nicht: "Die abgegebene Zusage hat keine Auswirkungen auf Rechte Dritter." In diesem Sinne habe die Vorsitzende Richterin in Frankfurt, Ina Frost, ihre Tendenz klargemacht, dass die rechtsverletzenden Tweets unterlassen werden müssten. Dieser Löschanspruch gelte auch für "kerngleiche" Äußerungen. Eine Entscheidung über den Erlass einer Verfügung wird Mitte Dezember erwartet.

Am Freitag startete HateAid zudem gemeinsam mit der Aktivistenplattform "Anna Nackt" und zwei Frauenverbänden eine Petition gegen die massenhafte Verbreitung von gefälschten Nacktaufnahmen und Deepfake-Pornos im Netz. Diese ließen sich über bereits millionenfach heruntergeladene Face-Swap-Apps in Sekundenschnelle erstellen, heißt es in dem Ersuchen. Zusammen mit Erstunterzeichnerinnen wie der Influencerin Louisa Dellert, der Schauspielerin Ninia LaGrande und der SPD-Politikerin Sawsan Chebli appelliert das Bündnis an Digitalminister Volker Wissing (FDP), ungewollte Manipulationen von Nacktaufnahmen durch ein Verbot zu stoppen. App-Stores dürften zudem keine einschlägigen Apps mehr anbieten.

Die EU-Kommission hat derweil die Ergebnisse ihrer siebten Bewertung des Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet veröffentlicht. Sie beklagt dabei, dass der Kampf gegen Hetze im Netz nur langsam vorangehe. Die Zahl der von den beteiligten Firmen innerhalb von 24 Stunden überprüften Meldungen sank laut dem Bericht im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 90,4 Prozent 2020 auf 64,4 Prozent in diesem Jahr. TikTok sei das einzige Unternehmen, das seine Prüfzeit verbessert habe.

Auch die Entfernungsquote liegt mit 63,6 Prozent deutlich unter dem Höchststand von 2020 (71 Prozent), gibt sich die Kommission besorgt. Nur YouTube habe bei diesem Parameter bessere Ergebnisse als in den vergangenen beiden Jahren erzielt. Zumindest hätten sich die Häufigkeit und Qualität der Rückmeldungen der Unternehmen an die Nutzer verbessert. Die Kommission will die Umsetzung der Vereinbarung weiter überwachen und künftig auch an den Vorgaben aus dem neuen Digital Services Act (DSA) messen.

(mki)