Schweizer Glasfaserstreit: Swisscom blitzt vor Bundesgericht endgültig ab

Die Swisscom kassiert die nächste Niederlage im Glasfaserstreit. Das schweizerische Bundesgericht hat eine Swisscom-Beschwerde abgewiesen.

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(Bild: ChiccoDodiFC/Shutterstock.com)

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Von
  • Tom Sperlich

Mit dem Bundesgericht (BGer) hat nun auch das höchste Schweizer Gericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) im sogenannten "Glasfaserstreit" bestätigt und eine Beschwerde der Swisscom abgewiesen. In dem seit Jahren anhaltenden Streit geht es um die Glasfasernetz-Architektur, die Swisscom für den Ausbau des FTTH-Netzes (Fiber to the Home) einsetzen will.

In der Schweiz hatte man sich auf ein "Vier-Faser-Modell" in Point-to-Point-Topologie (P2P) verständigt, welches gewährleisten sollte, dass auch Konkurrenten Zugang zu einer Glasfaser erhalten (Layer-1-Zugang). So soll ein offener Wettbewerb ermöglicht werden. Anfang 2020 wich Swisscom jedoch vom vereinbarten Modell ab, änderte die Netzbaustrategie und baute fortan das FTTH-Netz auf Basis eines "Ein-Faser-Modells" in einer P2MP-Netztopologie (Point-to-Multipoint) aus.

Die Wettbewerbskommission (Weko) leitete als zuständige Kartellbehörde deswegen Anfang 2020 eine Untersuchung gegen Swisscom ein. Im September 2020 erstattete auch der Winterthurer Telekomanbieter Init7 eine Anzeige bei der Weko. Die Behörde untersagte der Swisscom vorsorglich den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes in P2MP-Topologie. Dagegen hatte Swisscom zuerst beim BVGer Beschwerde eingelegt, war im September 2021 aber abgeblitzt. Auch ein Antrag beim Bundesgericht um Aufschub wurde abgewiesen.

Nun stützte das Bundesgericht mit seinem am Dienstagabend veröffentlichten letztinstanzlichen Urteil die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Weko-Maßnahmen und entschied. Es könne von einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherung eines diskriminierungs- und monopolisierungsfreien Zugangs zu Glasfasernetzen ausgegangen werden. Auch der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem es das vorsorgliche Verbot durch die Weko bestätigt hat, ist nicht willkürlich, befand jetzt das BGer und wies entsprechende Vorwürfe von Swisscom zurück.

Mit der Entscheidung des BGer bleiben die von der Weko verhängten vorsorglichen Maßnahmen in Kraft. Es ist Swisscom weiterhin untersagt, das Glasfasernetz in der P2MP-Topologie auszubauen. Dies führte bereits dazu, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine Anschlüsse, die mit P2MP-Netzarchitektur gebaut wurden, in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung einstellen musste.

Ende September 2022 waren davon knapp 400.000 Anschlüsse betroffen, teilte Swisscom mit. Das Telekomunternehmen lenkte ein und entschied sich im Oktober 2022, neue Glasfaseranschlüsse größtenteils wieder in der von der Weko erlaubten Punkt-zu-Punkt-Architektur (P2P) auszuführen und bestehende P2MP-Anschlüsse teilweise in P2P umzubauen.

Eine abschließende Verfügung, ob Swisscom das FTTH-Netz in der als teurer bezeichneten P2P-Topologie bauen muss, befindet sich noch im Hauptverfahren bei der Weko. Ein Entscheid wird laut einer Mitteilung der Swisscom im nächsten Jahr erwartet.

(vbr)