Meinungsfreiheit verstößt gegen das Copyright

Assistenzprofessor Kembrew McLeod von der University of Iowa hat sich den Begriff "Freedom of Expression" als Markenzeichen schützen lassen.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Assistenzprofessor Kembrew McLeod von der University of Iowa hat sich den Begriff "Freedom of Expression" als Markenzeichen schützen lassen. Zwar stuft er den Akt selbst als Posse ein und gibt von vornherein zu, dass man den Begriff prinzipiell auch weiterhin ohne seine Genehmigung benutzen darf. Dennoch verklagt der unkonventionell anmutende McLeod jetzt den Konzern AT&T auf Unterlassung der Praxis, den englischen Begriff für Redefreiheit in Anzeigen zu verwenden.

"Ich spekuliere nicht auf eine Einigung über Geld", erklärte McLeod, der immerhin 245 US-Dollar für das Zertifikat über sein ungewöhnliches Markenzeichen aufgebracht hat. McLeod hatte durchaus Angst um seine Registriergebühr, sah er doch das Risiko, dass man seinen Antrag beim zuständigen Patentamt kurz belachen und die 245 Dollar für die Ablehnung des Ansinnens einstreichen würde. Und er bekam tatsächlich eine Ablehnung zurückgeschickt -- allerdings nur, weil er das Formular nicht richtig ausgefüllt hatte. Dass am Wunsch, Meinungsfreiheit als Markenzeichen zu besitzen, politisch oder moralisch irgendetwas falsch sein könnte, ist den Sachbearbeitern offenbar nicht in den Sinn gekommen.

Diese Beobachtung macht McLeod Angst: Er meint, meist seien es Unternehmen, welche durch ihren Einsatz des Copyright-Rechts Individuen zum Schweigen bringen. Als Beispiel führt er eine Abmahnung an eine Kleinbäckerei an, die es wagte, ihre Erzeugnisse mit dem Ausdruck "nach Hausmacherart" zu beschreiben. (hps)