Vorratsdatenspeicherung: 14-Tage-Speicherpflicht für IP-Adressen gefordert

Nach einem Anti-Terror-Einsatz fordert ein SPD-Politiker längere Speicherfristen für IP-Adressen. Auch die Forderungen einer Rechtsgrundlage kommt wieder auf.

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(Bild: Maksim Kabakou/Shutterstock.com)

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Nach dem Polizeieinsatz gegen zwei Terrorverdächtige in Castrop-Rauxel fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann eine gesetzliche Pflicht zur zweiwöchigen Speicherung von IP-Adressen. Der Fall zeige, dass man dringend eine klare Regelung für die Speicherdauer benötige, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion der Rheinischen Post (Samstag). "Es kann ja nicht sein, dass Sicherheitsbehörden darauf hoffen müssen, dass Terrorverdächtige bei Mobilfunkanbietern mit den längsten Speicherfristen Kunde sind." Mit Ampel-Mehrheit sollte die Rechtsgrundlage geschaffen werden, "dass künftig die IP-Adressen immer für 14 Tage gespeichert werden".

Anfang Januar hatte es einen Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel gegeben, bei dem zwei iranische Brüder festgenommen worden waren. Ihnen wird vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Anschlag geplant und versucht zu haben, dafür Gift zu beschaffen. Nur durch eine IP-Adresse waren die Ermittler den Verdächtigen auf die Schliche gekommen.

Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesinnenministeriums bewertete den Vorstoß des SPD-Abgeordneten positiv. "Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen", sagte sie der Rheinischen Post. Das habe das Terrorismusverfahren zu Castrop-Rauxel erneut gezeigt. Beim FDP-geführten Bundesjustizministerium sieht man das anders und wirbt stattdessen für eine Speicherung von IP-Adressen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen würde keine Rechtssicherheit bieten, da diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf einen "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" beschränkt sein müsste.

Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist schon länger ein Streitthema innerhalb der Ampel-Regierung. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren. Dabei würden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen "einzufrieren". Innenministerin Nancy Faeser hatte aber entgegnet, dies sei kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen.

Anfang Januar forderte die CDU nach einer Klausurtagung im Bundestag für den verschärften Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch eine verpflichtende IP-Adressen-Speicherung für sechs Monate. Die Provider sollen die Daten in Fällen von sexueller Gewalt an Kindern an die Ermittler übergeben. Ende des vergangenen Jahres sprachen sich auch die Innenminister von Bund und Ländern für eine längere Speicherung der IP-Adressen in dem Zusammenhang aus und sahen das Quick-Freeze-Verfahren als ungeeignet an.

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Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, entgegnete Hartmann: "Im Koalitionsvertrag haben wir glasklar festgelegt, dass es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben wird." Das gelte nach wie vor, sagte Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Der Vorschlag der SPD stellt alle Bürger unter Generalverdacht und verstößt damit gegen Bürgerrechte." Ziel müsse es vielmehr sein, dass sich Menschen im Netz frei bewegen können, ohne das Gefühl zu haben, unter Beobachtung zu stehen.

Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesinnenministeriums bewertete Hartmanns Vorstoß dagegen positiv. "Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen", sagte sie der Rheinischen Post. Das habe das Terrorismusverfahren zu Castrop-Rauxel erneut gezeigt.

Der FDP-Politiker Thomae hingegen warb für das Quick-Freeze-Verfahren als "ein punktgenaues Instrument", das Daten nicht einfach pauschal auf Vorrat speichere. Das Quick-Freeze-Verfahren greife erst, wenn gegen die betreffende Person schon etwas vorliege. Dabei werden Telekommunikations-Verkehrsdaten vorübergehend für die Strafverfolgung gesichert.

Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung zählt zu den Streitthemen innerhalb der Ampel-Regierung. Das Bundesjustizministerium unter Ressortchef Marco Buschmann (FDP) wirbt bereits seit Längerem für das Quick-Freeze-Verfahren. Dabei würden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen "einzufrieren".

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen würde keine Rechtssicherheit bieten, da diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" beschränkt sein müsste, so Justizressort. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte entgegnet, das Quick-Freeze-Verfahren sei kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen.

(bme)