Denkmalschutz stoppt Windkraft-Genehmigungen – Klagen vor Gericht

Der zügige Ausbau erneuerbarer Energien ist weitestgehend Konsens. Doch dieses Ziel scheitert häufig in der Praxis – unter anderem am Denkmalschutz.

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(Bild: GLF Media/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland stand zuletzt unter dem Titel: "2022 ernüchternd, 2023 aber rekordverdächtig". Und dennoch: Der aktuell im Nordosten stockende Ausbau der Windkraft beschäftigt am Dienstag jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Das Gericht will sich mit drei sogenannten Untätigkeitsklagen befassen, die zwei Planungsunternehmen gegen die Genehmigungsbehörde eingelegt haben. Insgesamt liegen laut Gericht 13 Untätigkeitsklagen von 7 Unternehmen vor. Unter anderem der Denkmalschutz macht den Planern Probleme. Sie üben auch grundsätzliche Kritik am Verfahren. Die Landesregierung gelobt Besserung.

Landes- und Bundesregierung haben zuletzt wiederholt die Bedeutung eines beschleunigten Ausbaus der Windkraft betont und verschiedene Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Alleine am Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns sprechen Vertreter der Windenergiebranche von 900 bis 1000 Anlagen, die teilweise seit Jahren in Genehmigungsverfahren steckten. Wieso der Ausbau in der Realität trotz ehrgeiziger Ziele ins Stocken gerät, verdeutlichen die dem Gericht vorliegenden Fälle.

Es geht dabei um Pläne in Nordwestmecklenburg, bei denen Denkmalschützer ihr Veto eingelegt haben, etwa weil Ausblicke auf Herrenhäuser oder möglicherweise vorhandene Bodendenkmäler gestört werden könnten – aus Sicht der Planer zu Unrecht. Branchenvertreter kritisieren darüber hinaus, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden – also das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) – bei vorliegenden Bedenken von Denkmalschützern keine Abwägung vornehme und abschließend entscheide.

Hinter zwei der nun zur Verhandlung stehenden Klagen steht die THEE Projektentwicklungs GmbH. Die Antragsunterlagen lägen seit mehr als vier Jahren vollständig vor, hieß es vom Unternehmen. Man wolle mit der Klage eine Fortführung des Verfahrens erwirken und hofft auf einen positiven Bescheid trotz der Einwände der Denkmalschutzbehörde.

Die dritte Klage bezieht sich auf Pläne eines Planungsbüros für Mühlen Eichsen. Auch die Firma Windertrag plant dort Windräder. Ihre Untätigkeitsklage stand zwar noch nicht am Dienstag zur Verhandlung an, sie äußerte sich aber im Gegensatz zum anderen dort betroffenen Unternehmen zum grundsätzlichen Problem.

Windertrag habe in Mecklenburg-Vorpommern Windanlagen mit einer Nennleistung von etwa 250 Megawatt in Genehmigungsverfahren. Leider liefen diese überwiegend seit fünf bis sechs Jahren. Seit etwa zwei Jahren bereite der Denkmalschutz größere Probleme. Aus Sicht des Geschäftsführers Nikolai Brombach fielen die Stellungnahmen des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) zunehmend ablehnend aus, seien aber gleichzeitig methodisch häufig nicht nachvollziehbar. Das jeweilige Stalu müsste aus seiner Sicht in Konfliktfällen zwischen den Bedenken der Denkmalschützern und dem Interesse am Windenergieausbau abwägen. Die Ämter sähen sich dazu aber nicht im Stande und so versandeten die Verfahren.

Brombach hat sich wegen des Problems im vergangenen Jahr an die Schweriner Staatskanzlei gewandt. Von dort heißt es, man habe eine gute Lösung gefunden. Die Denkmalfachbehörde habe vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. "Erfolgt in dieser Frist keine Stellungnahme durch die Denkmalfachbehörde, kann das Staatliche Umweltamt handeln und bewilligen." Damit die Frist nicht zur Vernachlässigung des Denkmalschutzes führe, habe das LAKD zudem vier zusätzliche Stellen ausgeschrieben.

(mho)