Jameda, Google und Co.: Mehr als die Hälfte informiert sich vor dem Arztbesuch

Viele informieren sich vor einem Arztbesuch auf Bewertungsportalen wie Jameda und Sanego oder über Google-Rezensionen, wie aus einer Bitkom-Umfrage hervorgeht.

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(Bild: Pixfiction/Shutterstock.com)

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Bevor Versicherte einen Arzt, eine Klinik oder ein Pflegeheim aufsuchen, informieren sich zumindest etwas mehr als die Hälfte der Menschen (55 Prozent) gelegentlich vorher auf Online-Plattformen wie Jameda, Sanego oder über Google-Rezensionen. Das geht aus einer repräsentativen, vom Branchenverband Bitkom in Auftrag gegebenen Umfrage mit 1.144 Teilnehmern ab 16 Jahren hervor.

34 Prozent der Umfrageteilnehmer lesen Bewertungen bei der Auswahl von Ärztinnen und Ärzten. Etwa ein Fünftel (22 Prozent) lesen Online-Bewertungen über medizinische Praxen und Einrichtungen.17 Prozent der von Bitkom Befragten haben auch selbst schon eine Online-Bewertung über einen Arzt, eine Ärztin oder eine medizinische Einrichtung geschrieben. 42 Prozent der Umfrageteilnehmer gab allerdings an, Online-Bewertungen zu Ärzten beziehungsweise medizinischen Einrichtungen grundsätzlich nicht zu vertrauen.

Für 57 Prozent derjenigen, die sich auf Jameda und weiteren Portalen vorab informieren, haben die Bewertungen eine "sehr große" oder "eher große" Bedeutung. In Bewertungen von Pflegeeinrichtungen ist das Vertrauen besonders hoch (87 Prozent), bei Krankenhäusern immerhin 65 Prozent. "Wer sich für einen langen Zeitraum in die Hände von medizinischen Einrichtungen begibt, schaut vorher offenbar ganz genau nach, welche Erfahrungen andere Patienten gemacht haben", sagt Malte Fritsche, Experte für eHealth beim Digitalverband Bitkom. Für 37 Prozent sind Bewertungen zu Ärzten beziehungsweise zu medizinischen Einrichtungen laut Umfrageergebnissen ähnlich hilfreich wie persönliche Empfehlungen von vertrauten Personen.

Bei Arzt-Bewertungsportalen gibt es oft auch die Möglichkeit, online Termine zu buchen. Das macht laut einer weiteren Bitkom-Umfrage Ende 2022 bereits jeder Dritte. Dennoch sollten Personen, die vorher derartige Online-Dienste in Anspruch nehmen wollen, zuvor einen Blick in die Datenschutzerklärung werfen. Erst kürzlich hat eine Analyse des Verbands der Verbraucherschützer gezeigt, dass bei acht von neun Videosprechstunden-Anbietern Tracking-Funktionen in den Apps vorhanden sind. Daher fordern die Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang ein Tracking-Verbot. Nach dem Digital Services Act (DSA) dürfen Online-Plattformen ohnehin keine sensiblen Daten zu Werbezwecken verwenden.

(mack)