Neue Zweifel an Verfassungsmäßigkeit gesetzlicher Web-Sperren
Auch der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt schwere Bedenken am "Zugangserschwerungsgesetz" angemeldet. Andere Juristen halten ein Veto Brüssels für möglich und beklagen Pfusch bei der Vorlage bei der EU.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten, sagte der Jurist dem ZDF für einen Beitrag über Internetzensur, der am heutigen Freitagabend im Kulturmagazin "aspekte" gezeigt werden soll. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Aus formalen Gründen läuft bereits eine Organklage in Karlsruhe gegen das Zustandekommen des Gesetzes. Darüber hinausgehende, auch den Inhalt des Regelwerks angreifende Verfassungsklagen sind in Vorbereitung.
Schon bei der Bundestagsanhörung zum ursprünglichen Regierungsentwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen", den die große Koalition in Folge an vielen Stellen umschrieb und in Artikel 1 neu betitelte (PDF-Datei), hatten Sachverständige vor einem "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme" gewarnt. Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hatte schon damals den Vorstoß wegen der Zuständigkeit der Länder als verfassungswidrig gebrandmarkt. In Folge meldeten auch andere Staatsrechtler schwere Bedenken an dem schließlich vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat bestätigten Gesetz an.
Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Schuld an der Verzögerung ist, dass das federführende Bundeswirtschaftsministerium den Text zunächst der EU-Kommission zur Prüfung im Rahmen des sogenannten Notifizierungsverfahrens vorgelegt hat. Es habe sich dabei um eine "vorsorgliche" Maßnahme "zur Schaffung abschließender Rechtssicherheit" gehandelt, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) einen Ministeriumssprecher. Von einer Meldepflicht sei man gar nicht ausgegangen.
Anders sieht die Sache der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der vorab bereits scharfe Kritik am Gesetzesentwurf sowie an den privatrechtlichen Verträgen zwischen dem BKA und fünf großen Providern übte. Seiner Ansicht nach kann das Gesetz durch Brüssel noch gekippt werden. Es müsse aufgrund der EU-Transparenzrichtlinie zur Notifizierung an die Kommission weitergeleitet werden. Diese Direktive verpflichte die Mitgliedstaaten, Brüssel über Gesetzesvorhaben zu unterrichten, sofern diese Rechtsfragen der Informationsgesellschaft betreffen.
Auf jeden Fall können EU-Länder nun noch mindestens bis Anfang Oktober zu dem bis dahin auf Eis liegenden Vorhaben Stellung nehmen. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Gesetz anschließend rasch mit dem Segen Köhlers in Kraft tritt, bevor die auf wackeligen Füßen stehenden Sperrverträge kurz darauf greifen würden. Üblich ist normalerweise, dass die Notifizierung in Brüssel bereits vor der Verabschiedung eines Entwurfs im Bundestag erfolgt. Die große Koalition hatte es vor den Wahlen im Herbst aber eilig, die Kuh noch vor der Sommerpause vom Eis zu bringen.
Aber auch am Oktobertermin gibt es handfeste Zweifel. Für Hoeren handelt es sich beim Notifizierungsverfahren um ein "Stück aus dem Tollhaus", wie er in einem Fachforum schreibt. Erst am heutigen Freitagmorgen sei das auf der entsprechenden EU-Webseite verlinkte Word-Dokument mit dem Gesetzestext geändert worden. Erst jetzt tauche das Zugangserschwerungsgesetz auf. Vorher sei die alte, auf eine Änderung des Telemediengesetzes ausgerichtete Fassung nach Brüssel geschickt worden und jetzt auf dem "kleinen Dienstweg" ausgetauscht worden. Dies sei rechtswidrig. Zumindest müssten damit die Notifizierungsfristen neu berechnet werden. Das Gesetz könne aufgrund dieser "Schlamperei" frühestens zum 1. November in Kraft treten.
Siehe dazu auch:
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(Stefan Krempl) / (jk)