BKA-Chef: Umgehen von Kinderporno-Sperren ist strafbar

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Risiken eines bewussten Missachtens der geplanten Stopp-Schilder gewarnt, während die Familienministerin Wahlkampf mit den Web-Blockaden macht.

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Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

Allgemeines Ziel des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes ist es laut dem Ermittler, "an das Rechtsbewusstsein derjenigen Nutzer zu appellieren, die sich durch das Auffinden von Kinderpornographie im Netz strafbar machen". Dies seien zum einen "pubertierende Jugendliche und Heranwachsende", die ihre sexuellen Phantasien befriedigen wollten und dabei auf Hinweise zu kinderpornographischem Material stoßen würden. Zum anderen gehe es um Erwachsene, die zu Kunden kommerzieller Anbieter werden sollten.

Seine Thesen versuchte Ziercke mit den gängigen Praktiken der Fahnder zu belegen. So habe allein das BKA Tausende PCs sichergestellt im Rahmen von Hausdurchsuchungen. Auf diesem Beweismaterial "gucken wir uns genau die Wege an, wie welche Inhalte abgerufen werden", führte der SPD-Mann aus. Dabei handle es sich um wichtige Informationen für den Staatsanwalt und die Richter. Er könne daher die Diskussion, dass das Ganze nicht wirkungsvoll sei, "nur dann verstehen, wenn Sie alle der Meinung sind, Gesetze muss man nicht beachten". Wenn das Rechtsbewusstsein in diesem Maße aber nicht mehr vorhanden sei, "können wir unsere Rechtsordnung vergessen".

Der Ermittler wehrte sich zugleich gegen den Vorwurf, das die Sperrliste erstellende BKA würde Zensur ausüben. Die Menschenwürde der Missbrauchten stellt seiner Ansicht nach eine legale Vorgabe zur Einschränkung der Informationsfreiheit der Nutzer dar. Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei "sofort einschreiten". Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht. Mit dem "Access Blocking" werde das BKA ihm zufolge nun "einen Beitrag dazu leisten, dass diese allgemeine Regel aus der realen Welt auch im Internet Wirkung entfaltet". Der staatliche Schutz von Kindern vor schlimmsten Verbrechen dürfe vor dem Netz nicht kapitulieren.

Nicht gelten lassen wollte Ziercke die Kritik, dass das von ihm geführte Haus ein geheimes Filterverzeichnis errichte. Dieses werde vielmehr den Mitgliedern des gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremiums und den Providern zugänglich gemacht. "Keinesfalls werden beliebige Inhalte gesperrt", betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen aussetzen. "So blöd sind wir nun auch nicht." Die Liste enthalte "ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material". Die entsprechende Einstufung werde von "erfahrenen Sachbearbeitern nach dem 4-Augen-Prinzip" vorgenommen. Das Verzeichnis sei "jederzeit überprüfbar" und könnte tagesaktuell auch den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Eine komplette Veröffentlichung der Schwarzen Liste lehnt der Fachmann aber ab, um nicht Missbrauch Vorschub zu leisten.

Weiter verteidigte Ziercke den Ansatz des BKA, bei Funden von Kinderpornos auf Servern im Ausland zunächst die dortigen Polizeistellen zu kontaktieren und auf Rechtshilfeabkommen zu setzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte hier festgestellt, dass die Ermittler auch "Abuse"-Mails an die Provider direkt schicken könnten. Beim BKA handle es sich um eine Vollzugsbehörde, die "nach den Regeln vorgehen" müsse. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen." Das funktioniere nicht "und ist uns nicht erlaubt". Insgesamt gebe es 30 bis 40 "Failed States", wo erfahrungsgemäß "nichts passiere" und Kinderpornographie nicht geächtet sei. Eine "öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts" finde dort nicht statt.

Hartmann erklärte, dass bei den Kinderporno-Sperren "Schluss" sein müsse und eine Ausweitung für ihn nicht in Frage komme. "Ich verstehe, wie riskant das ist, wie schleichend die Entwicklungen sein können", meinte der Sozialdemokrat. Beim Thema Copyright erhalte er zwar viele Mails von Kunstschaffenden und Verlagen, "die sich bitter beschweren". Er habe zur Lösung des Problems wiederholter Urheberrechtsverletzungen im Netz daher für sich noch keine Antwort gefunden. Das Sperrgesetz müsse aber "auf den Bereich beschränkt bleiben, den wir umrissen haben".

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die das Thema Web-Sperren maßgeblich neben Ziercke forcierte, nutzt ihre Erfahrungen und ihre seit Monaten wiederholten Begründungen für die Websperren derzeit für Wahlkampfzwecke. So beklagte die CDU-Politikerin bei einem Auftritt an der Saar gemäß einem Videomitschnitt am Montag, dass Surfer die grauenhaften Bilder von Kindesmissbrauch hierzulande derzeit trotz längst bestehender Strafbarkeitsregeln "vollkommen frei" anklicken könnten. Ohne die Zugangsblockaden seien deutschen Kräften bei ausländischen Servern vielfach die Hände gebunden, da man nicht "die Weltpolizei spielen" könne.

In ihrem Wahlkampfauftritt ging von der Leyen aber beispielsweise nicht darauf ein, dass sie sich mit dem Vorwurf des angeblich fehlenden Kinderporno-Verbot in Indien einen veritablen Fauxpas geleistet hatte. Genausowenig erwähnte sie, dass sowohl die Kinderschutzorganisation Carechild als auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur Tests durchführt hatten, nach denen sich auch kinderpornografische Internetangebote im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen lassen.

"Himmel noch mal", wetterte die Ministerin vielmehr, es müsse doch auch hierzulande möglich sein, Vorbildern für Web-Blockaden etwa in skandinavischen Ländern zu folgen. Niemand solle den Eindruck erwecken, dass die Verfassung die Verbreitung von Kinderpornographie schütze. Das Wirtschaftsministerium habe daher "ruckzuck" ein Gesetz auf den Weg gebracht. Auch danach habe sie aber noch "Stürme durchstehen" müssen: "Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die schrieen, das ist Zensur."

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)