Bahn mahnt Assoziations-Blaster ab

Weil ihre Website angeblich einen verbotenen Link enthält, hat die Deutsche Bahn den Betreiber der Website Assoziations-Blaster abgemahnt.

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Weil ihre Website angeblich einen Verweis auf den "Kleinen Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art" enthält, hat die Deutsche Bahn AG den Betreiber der Website Assoziations-Blaster abgemahnt. In der von der Bahn vorgelegten Unterlassungserklärung soll er sich verpflichten, den Link auf den umstrittenen Text zu entfernen -- bei Zuwiderhandlung wird eine Zahlung von 10.000 Euro fällig.

Die Betreiber des Assoziations-Blaster meinen hingegen, der beanstandete Link existiere nicht. Die Anwälte der Deutschen Bahn hätten den "Web-Blaster" verwendet, einen alternativer Browser, der beliebige Webseiten verfremdet darstellt. Dort gebe ein Benutzer wie bei einem gewöhnlichen Browser eine URL ein und bekomme danach die darunter adressierten Daten gezeigt. Dabei füge der Web-Blaster Links auf die Datenbank des Assoziations-Blasters ein, sowie einen Hinweis über diese Funktion.

Der Web-Blaster speichere keine Daten, sondern übermittle sie dem Benutzer direkt. Somit sei dieser Vorgang auch für keinen Außenstehenden einsehbar, es entstünden auch keine permanenten Spuren wie zum Beispiel Links auf dem Server der Website. Durch Eingabe der unerwünschten URL habe die Deutsche Bahn selbst veranlasst, dass die Daten in ihrem Browser sichtbar wurden. Die Betreiber des Assoziations-Blaster könnten daher nicht für Inhalte auf fremden Webservern verantwortlich gemacht werden.

Ironischerweise müsste die Bahn nun auch gegen die Veröffentlichung der Abmahnung auf der Blaster-Site vorgehen, denn das eingescannte Schreiben zitiert in voller Länge die kriminelle URL. Der "kleine Leitfaden" war im April 2002 bereits Gegenstand eines Verfahrens der Deutschen Bahn gegen den Webhoster XS4ALL. Die Bahn siegte vor Gericht. In der Folge wurden auch Suchmaschinen und Infodienste dazu gezwungen, Links und indirekte Hinweise auf die betreffenden Seiten zu entfernen. (anw)