Gegenwind für Vorstoß zu mehr Arbeitnehmerdatenschutz

Der Alleingang von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bei einem Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz stößt beim Koalitionspartner CDU und in der Opposition auf Vorbehalte, doch es gibt auch Zustimmung.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 81 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von

Der Alleingang von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bei einem "Diskussionsentwurf" für ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz stößt beim Koalitionspartner und in der Opposition auf Vorbehalte. "Das ist kein Gesetzentwurf, das ist Wahlkampf", monierte ein Sprecher von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralf Brauksiepe, sprach gegenüber dem "Tagesspiegel" vom Verstoß gegen eine koalitionsinterne Abmachung. Man sei sich zunächst einig gewesen, "dass es bei einer so komplexen Materie nicht möglich ist, noch in dieser Legislaturperiode einen seriösen Gesetzentwurf vorzulegen". Dass Scholz jetzt vorpresche, sei eine "Verzweiflungstat und völliger Unsinn".

Linke, FDP und Grüne kritisierten den Vorstoß als Wahlkampfmanöver. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von "Symbolpolitik". Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Links-Fraktion, beklagte, dass "jahrelange Untätigkeit des Bundesarbeitsministers gegen das um sich greifende Spitzel-Management zahlreicher Unternehmen" plötzlich in "folgenlosen Aktionismus" umgeschlagen sei. Der Entwurf habe "keine Chance mehr, das Licht des Parlaments vor der Bundestagswahl zu erblicken".

Auch aus Lobbykreisen handelte sich Scholz Kritik ein. Der Entwurf würde zu mehr Rechtsunsicherheit führen, meint die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) hieß es, das Papier mit seinen 36 Vorschriften bringe "wenig Neues". Die Verwendung von Arbeitnehmerdaten von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entsprechen weitgehend der bestehenden Rechtslage und sind im Wesentlichen bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. "Höchst problematisch" sei der Ansatz zur verpflichtenden Bestellung eines Beauftragten für den Arbeitnehmer-Datenschutz. Neben der faktischen Entmachtung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zeichne sich damit "ein erhebliches Konfliktpotenzial durch die Überschneidung der jeweiligen Aufgabenbereiche ab". Ferner fehle eine Regelung zur Datenschutzkontrolle bei der Mitarbeitervertretung.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte dagegen die Initiative. "Eine umfassende Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer und andere Beschäftigte" ist seiner Ansicht nach "überfällig". Nach der Bundestagswahl solle das Gesetz schnell verabschiedet werden. Die geplante Neuregelung "könnte Konflikten vorbeugen und so eine befriedende Wirkung entfalten". Mit dem Entwurf werde als "logische Konsequenz auf die zahlreichen Datenschutzskandale in mehreren großen deutschen Unternehmen" ein wichtiger Schritt getan, um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu stärken und sie besser gegen heimliche Überwachung und Missbrauch ihrer Daten zu schützen.

Die gegenwärtige Rechtslage ist laut Schaar unbefriedigend, "weil die im Arbeitsleben geltenden datenschutzrechtlichen Regeln über mehrere Rechtsgebiete verstreut und durch eine Rechtsprechung geprägt sind, die sich den Beteiligten nicht immer ohne weiteres erschließt". Selbst Fachleute hätten oft Probleme, den Überblick zu bewahren. Auch die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ingrid Sehrbrock, lobte den Vorstoß des Arbeitsministers: "Es ist höchste Zeit, dass dem allgemeinen Entsetzen über diverse Datenskandale endlich Taten folgen." Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz sei "unabdingbar". (Stefan Krempl) / (vza)